Rechtstracker.at

Anl. 1/09

Fassungen
01.09.1986 bis 15.07.1992 — BGBl. Nr. 460/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0901.09.198615.07.1992 BGBl. Nr. 460/1986 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1986,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.1986BGBl. Nr. 460/1986

Außerkrafttretensdatum

15.07.1992

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus allen Teilgebieten der Physik; Erkennung der Bedeutung der Physik für das heutige Weltbild und ihre Verflechtung mit anderen Wissenschaften; Einführung in das Experimentieren als Ausgangspunkt physikalischer Betrachtungen. Die Experimente sollen soweit als möglich nicht nur in der Demonstration, sondern selbständig ausgeführt werden.

Lehrstoff:

Mechanik:

Trägheit. Die Kraft als Änderung des Bewegungszustandes. Einheit der Kraft, Kraftmesser. Drehmoment, Hebelgesetz. Praxisbezug:

einfache Maschinen.

Arbeit, Energie, Impuls.

Wärmelehre:

Wärmedehnung. Das Prinzip der Temperaturmessung.

Arten der Wärmeübertragung. Praxisbezug: Wärmedämmung.

Wärmemenge als Form von Energie. Funktionsweise von Wärmekraftmaschinen.

Ergänzung: Funktionsweisen von Sonnenkollektor und Wärmepumpe.

Wasserkraft als Energieträger.

Ergänzung: Nutzung der Windenergie.

Optik:

Reflexion des Lichtes. Spiegel.

Brechung des Lichtes. Prismen und Linsen.

Einfache optische Instrumente. Farbenlehre.

Elektrizität:

Der einfache elektrische Stromkreis. Das Ohmsche Gesetz. Stromarbeit und Stromleistung.

Wärmewirkung und magnetische Wirkung des elektrischen Stromes. Die elektromagnetische Induktion.

Umwandlung von elektrischer Energie in andere Energieformen. Der Transformator.

Gefahren des elektrischen Stromes und deren Verhinderung. Grundschaltung von Diode und Transistor.

Kernphysik:

Ionisierende Strahlung. Anwendung von Strahlenschutz. Kernspaltung und Kernfusion. Strahlenbelastung des Menschen.

Gesetzesnummer

10008598

Dokumentnummer

NOR12102305

Alte Dokumentnummer

N6198615516S