Rechtstracker.at

Anl. 1/10

Fassungen
01.09.1986 bis 15.07.1992 — BGBl. Nr. 460/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1001.09.198615.07.1992 BGBl. Nr. 460/1986 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1986,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 10

Inkrafttretensdatum

01.09.1986BGBl. Nr. 460/1986

Außerkrafttretensdatum

15.07.1992

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung und Vertiefung des Verständnisses für chemische Vorgänge in Natur und Technik; Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die wichtigsten Stoffklassen und deren charakteristischen Eigenschaften. Kennenlernen chemischer Arbeitsmethoden zur Erkennung von Stoffen und stofflichen Veränderungen; Weckung eines Sicherheitsbewußtseins beim Umgang mit Chemikalien im Alltag und in der technischen Anwendung; Erkennung der Bedeutung der Chemie bei der Gewinnung, Verarbeitung und Wiedergewinnung von Rohstoffen, bei der Gewinnung von Energie und bei der Bewältigung von Umweltproblemen.

Lehrstoff:

Aufbau, Eigenschaften und Reaktionen von Stoffen; Luft als Gemenge, Sauerstoff, Oxide; Wasser als Verbindung. Die Struktur der Atomhülle, Periodensystem, Metalle, Nichtmetalle, chemische Bindung.

Molekulare (Chlor, Schwefel, Stickstoff, Kohlenstoff), salzartige und metallische Stoffe.

Das chemische Gleichgewicht, der Energieumsatz chemischer Reaktionen, Gasreaktionen, (Ammoniaksynthese), Säure-Basen-Reaktionen, Bedeutung des pH-Wertes von Lösungen für Gewässer und Stoffwechselvorgänge.

Untersuchung von Wasserproben.

Erdöl als Rohstoff für die Herstellung organischer Verbindungen; Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen; Alkane als Energieträger, Alkene als Ausgangsstoffe für Kunststoffe; Alkohole und Carbonsäure.

Gesetzesnummer

10008598

Dokumentnummer

NOR12102306

Alte Dokumentnummer

N6198615517S