Rechtstracker.at

Anl. 1/02

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0219.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige hat im Sinne des Paragraph 63 a, des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, dieses Gesetzes eine berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene zu vermitteln, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig sind.

Ziel der Ausbildung ist die Mithilfe bei der Entwicklung, Wiedererlangung und Erhaltung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten behinderter Menschen sowie ihrer Leistungs- und Verhaltensmöglichkeiten.

Durch kritische Reflexion und Aufarbeitung der Praxis soll eine fundierte fachliche und menschliche Kompetenz für verantwortungsbewußtes Arbeiten mit Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

Der Absolvent soll befähigt werden, Menschen mit Behinderungen in ihrer Alltagsbewältigung zu unterstützen und deren Entwicklung zur Selbständigkeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern.

In Tagesheimstätten und Werkstätten für geistig- und mehrfachbehinderte Menschen und in ähnlichen Einrichtungen sowie in Wohnheimen und Familien soll der Absolvent vorwiegend praktische Hilfe leisten und durch Erziehung, Förderung, Betreuung und Pflege zur ganzheitlichen Entfaltung von Menschen mit Behinderungen beitragen.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102278

Alte Dokumentnummer

N6198615489S