Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat das mitgebrachte Wissen und die Lebenserfahrung der Lehrgangsteilnehmer zu ergänzen und grundsätzliche Fragen, die die menschliche Existenz betreffen, zu erörtern. Weiters ist ein biblisch-theologisches Verständnis vom Wert des Menschen vor Gott zu erarbeiten, um damit die Grundeinstellung des Christen zum Schwachen und Behinderten hervorzuheben.
Lehrstoff:
Im Rahmen der Ergänzung des Wissens und der Erkenntnisse sind in Themenkreisen Fragen der menschlichen Existenz (Gott, Mensch, Christsein) vor allem anhand von ausgewählten biblischen Texten zu erarbeiten. Im Anschluß an diese grundsätzlichen Abklärungen sind in religionspädagogischer Hinsicht biblische Texte in ausgewählter Weise zu erarbeiten, um anhand dieser Beispiele verkündigendes Erzählen einzuüben. Weiters sind die verschiedenen religionspädagogischen Ansätze aufzuarbeiten und konkrete Beispiele aus dem Alltag zu besprechen (Feiern, Feste, Gebet, Lied, Spiel ...).
Im Anschluß an Grundfragen des Lebens in christlicher Sicht sind auch Fragen der Ethik für Menschen mit Behinderung zu behandeln (Frage nach dem Leid und der Behinderung; Liebe und Beziehung der Behinderten ua.).
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist unter größtmöglicher Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Lehrgangsteilnehmer zu erarbeiten. Ein besonderes Schwergewicht ist auf die Reflexion der Motivation für die Tätigkeit mit behinderten Menschen zu legen. Der Unterricht soll möglichst in Blockform abgehalten werden, um die Bereitschaft der Teilnehmer zur Beteiligung am Gespräch über Themen der Religion und der Ethik zu fördern.