Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
SOZIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vertrautmachen mit soziologischem Denken anhand der eigenen Lebens- und Arbeitssituation unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftlicher Randgruppen (behinderte Menschen).
Anwendung soziologischen Denkens besonders im Hinblick auf das Zusammenleben in sozialen Institutionen (Heimen) und deren spezifische Auswirkungen auf den einzelnen.
Lehrstoff:
Soziales Handeln und der Mensch:
Die sozio-kulturelle Persönlichkeit; soziales Handeln;
Einstellungen und Haltungen, Werte und Wertorientierungen, speziell in bezug auf Behinderung;
soziale Identität (Kategorien, Aggregate, Position, Status, Rolle), insbesondere im Hinblick auf Betreuer behinderter Menschen.
Soziales Handeln und soziale Prozesse:
Interaktion, Kooperation und Opposition; Anpassung;
Integration (Sozialisation); Differenzierung (soziale Schichtung, Machtdifferenzierung) bei besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung.
Soziales Handeln und Organisation:
Gruppen, insbesondere Funktion und Bedeutung der Familie;
Entstehung und Funktion von Randgruppen;
Institutionen (pädagogische, kirchliche, ökonomische, politische Institutionen), insbesondere Familie - Heim.
Gesellschaft und Kultur.
Gesellschaft und ihre Außenseiter: „Behindertensoziologie''.
Didaktische Grundsätze:
Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.
Schwerpunkt: Fremd- und Selbstbeobachtung der Teilnehmer in ihrer spezifischen Umwelt und Arbeitssituation.