Rechtstracker.at

Anl. 1/09

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0919.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

PSYCHOPATHOLOGISCHE ASPEKTE DER BEHINDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen komplexer Wechselwirkungen von körperlichen und psychischen Vorgängen. Fördern des Verständnisses für die ganzheitlichen Zusammenhänge menschlicher Lebensprozesse. Einblick in psychische Störungen und deren Behandlungsversuche.

Lehrstoff:

Einteilung psychischer Störungen.

Gespräche mit Eltern, Anamnese-Erhebung.

Beurteilung der Entwicklung des Klienten.

Beurteilung der Familienstruktur.

Erkennen und Beschreiben von Verhaltensauffälligkeiten bei bestehenden Behinderungen, Rückschlüsse auf Grunderkrankungen.

Neurotische Entwicklung mit besonderer Berücksichtigung der Familienstruktur.

Stellenwert psychosomatischer Erkrankungen bei Menschen mit

Behinderung.

Verwahrlosungssymptomatik.

Besprechung praxisnaher Probleme (Aggressivität, depressives Verhalten, Suizidalität usw.) unter dem Blickpunkt von Übertragung und Gegenübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102285

Alte Dokumentnummer

N6198615496S