Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/10Anlage eins /, 10
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
SPEZIELLE RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis der wichtigsten Rechtsbestimmungen, die Menschen mit Behinderung betreffen; Vermittlung einer Übersicht über die Einrichtungen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe.
Lehrstoff:
Grund- und Freiheitsrechte.
Gesetzgebung und Vollziehung auf Landesebene.
Kontrolle der Gesetzgebung.
Personenrecht; Sachwalterschaftsrecht.
Jugendwohlfahrtsgesetz.
Sozialhilfegesetz.
Behindertengesetze der Länder.
Arbeitsrecht; Invalideneinstellungsgesetz.
Bestehende Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Trägergruppen und deren gesetzliche Aufträge und Pflichten.
Didaktische Grundsätze:
Schwerpunkt des Unterrichtes ist der Umgang mit den für behinderte Menschen relevanten Gesetzen und deren Interpretation. Die Lehrgangsteilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, rechtliche Probleme des Alltags und des Berufes zu erkennen und entsprechende Schritte einzuleiten.
Zusammenarbeit vor allem mit dem Unterrichtsgegenstand „Spezielle Berufskunde''.