Rechtstracker.at

Anl. 1/11

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1119.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 11

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

SOZIALE GRUPPENARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Klärung und Reflexion der Motivation für die Arbeit mit behinderten Menschen. Erlernen und Einüben kooperativer Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der „Teamarbeit'', um fähig zu werden, in bestehenden Gruppen die Zusammenarbeit zu fördern und soziale Strukturen zu erkennen.

Lehrstoff:

Einstellungen und Grundhaltungen in Gruppen (Motivation). Fördernde und hemmende Verhaltensweisen in Gruppen. Konfliktbewältigung. Umgang mit Spannung und Aggression in Gruppen. Methodische Hilfen zum Gestalten, Fördern, Analysieren. Verstehen des jeweiligen Gruppenprozesses.

Bedeutung und Auswirkung von Behinderungen in bezug auf das Zusammenleben in Gruppen.

Didaktische Grundsätze:

Der einzelne soll sich selbst im Gefüge der gegebenen Gruppe erfahren und ausdrücken lernen sowie aktiv und verantwortlich den Gruppenprozeß mitgestalten und reflektieren.

Dies kann durch Übungen (zB Rollenspiele) und themenzentriertes Arbeiten mit Kurzskripten oder durch Impulsreferate unterstützt werden.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102287

Alte Dokumentnummer

N6198615498S