Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/12Anlage eins /, 12
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
METHODISCH-DIDAKTISCHE GRUNDLAGEN DER BEHINDERTENARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anwendung von Grundsätzen der Pädagogik und Behindertenpädagogik auf die einzelnen Bereiche der Behindertenarbeit.
Planung pädagogischen Vorgehens und Integration spezifischer Maßnahmen anderer Fachdisziplinen.
Lehrstoff:
Methodisch-didaktische Grundsätze und ihre Anwendung an verschiedenen konkreten Beispielen.
Training des eigenen Beobachtungsvermögens. Verwendung von
Beobachtungshilfen (Beobachtungsbögen usw.).
Anwendung von Ergebnissen der Lernpsychologie.
Voraussetzungen für Lernen im psychomotorischen, affektiven und
kognitiven Bereich.
Systematische Aufgliederung von Lernzielen, sowohl für einzelne als auch für Gruppen.
Erstellung bzw. Anpassung von Trainingsprogrammen für einzelne Kinder in Zusammenarbeit mit Therapeuten und Kollegen im interdisziplinären Team.
Planung und Strukturierung von zeitlichen Abläufen (Tagesablauf bis Jahresablauf).
Methodische Schwerpunkte bei gezielter Förderung, Arbeitstherapie, Feiern, Freizeit, usw.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit, Möglichkeiten und Grenzen der Teamarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.