Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/14Anlage eins /, 14
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
EINFÜHRUNG IN DIE SPRACHTHERAPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einblick in die theoretischen Grundlagen und Verständnis für die praktische Anwendung. Zusammenarbeit mit den Therapeuten. Unterstützung der Therapie im Alltag der behinderten Menschen.
Lehrstoff:
Einführung in die sprachliche Entwicklung des Kindes. Übersicht über auftretende Sprach- und Sprechstörungen. Allgemeine theoretische Grundlagen der Sprachtherapie sowie deren Anwendungsbereiche. Ansätze und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den Therapeuten.
Didaktische Grundsätze:
Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.
Dokumentnummer
NOR12102290
Alte Dokumentnummer
N6198615501S