Rechtstracker.at

Anl. 1/14

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1419.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 14

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

EINFÜHRUNG IN DIE SPRACHTHERAPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einblick in die theoretischen Grundlagen und Verständnis für die praktische Anwendung. Zusammenarbeit mit den Therapeuten. Unterstützung der Therapie im Alltag der behinderten Menschen.

Lehrstoff:

Einführung in die sprachliche Entwicklung des Kindes. Übersicht über auftretende Sprach- und Sprechstörungen. Allgemeine theoretische Grundlagen der Sprachtherapie sowie deren Anwendungsbereiche. Ansätze und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den Therapeuten.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102290

Alte Dokumentnummer

N6198615501S