Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/15Anlage eins /, 15
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
EINFÜHRUNG IN DIE BESCHÄFTIGUNGSTHERAPIE/WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung theoretischer Grundlagen sowie ihre praktische Anwendung.
Lehrstoff:
Allgemeine theoretische Grundlagen der Beschäftigungstherapie sowie deren Anwendungsbereiche.
Ansätze und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den Therapeuten.
Kreatives Werken mit verschiedenen Materialien.
Herstellung einfacher Werkstücke.
Didaktische Grundsätze:
Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.