Rechtstracker.at

Anl. 1/17

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1719.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 17

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

SEMINAR FÜR FREIZEITPÄDAGOGIK UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung zur Vermittlung einer sinnerfüllten Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung und einer körperlichen Entspannung durch Spiel und Sport.

Lehrstoff:

Gestaltung des Lebensraumes für Menschen mit Behinderung.

Übersicht über Freizeitangebote und Sportmöglichkeiten für behinderte Menschen.

Aufbau von Sportstunden und Sportveranstaltungen. Gestaltung von Festen und Feiern.

Umgang mit öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen. Einfache Spiele.

Umgang mit Instrumenten, Büchern, Musik und Fernsehen.

Didaktische Grundsätze:

Nach Möglichkeit sind praktische Übungen durchzuführen. Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen „Einführung in die Bewegungserziehung und musikalisch-rhythmische Erziehung'' sowie „Einführung in die Beschäftigungstherapie/Werkerziehung''.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102293

Alte Dokumentnummer

N6198615504S