Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/20Anlage eins /, 20
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
B. Freigegenstände
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung ergänzender Kenntnisse bzw. praktischer Fertigkeiten in bestimmten, in Hinblick auf die Berufsausübung aktuellen Fachgebieten.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu führen, daß die Lehrgangsteilnehmer in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet werden.
Dokumentnummer
NOR12102296
Alte Dokumentnummer
N6198615507S