Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das biblisch-theologische Verständnis vom Wert des Menschen vor Gott ist für eine verantwortliche und liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind und Jugendlichen zu erarbeiten. Die Möglichkeiten intellektueller Aufnahmefähigkeiten der behinderten Kinder und Jugendlichen für biblische Aussagen sind zu beachten und Wege zur intuitiven Begegnung mit dem Heilsangebot der christlichen Botschaft zu suchen.
Lehrstoff:
Exegese ausgewählter Texte, durch welche die Verantwortung für die behinderten Kinder und Jugendlichen geweckt und gestärkt sowie ihnen das Gefühl der Geborgenheit und des Verständnisses in der Gemeinde Jesu Christi vermittelt werden kann. Umsetzung biblischer Texte in eine der Behinderung entsprechenden Form der Verkündigung.
In Querverbindungen zu den „Methodisch-didaktischen Grundlagen der Behindertenarbeit'' Anregung zu einer behinderungsspezifischen Religionspädagogik. Einübung des Frömmigkeitsvollzuges als Begegnung mit der Heilswirklichkeit: Feiern, Feste, Gebet, Lied, Spiel; liturgisches Handeln; Basteln, Malen, szenische Darstellung biblischer Inhalte.
Didaktische Grundsätze:
Es wird die besondere Aufgabe sein, den Menschen, die bereit sind, mit behinderten Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, im Gegensatz zu der in der Gesellschaft verbreiteten Ablehnung und Verständnislosigkeit, die Gewißheit für ihren beruflichen Auftrag zu geben und sie zu befähigen, nicht nur den Kindern und Jugendlichen, sondern auch deren Eltern vom Evangelium her seelsorgerliche Hilfe zu leisten. Die intellektuelle Belehrung wird je nach dem Behinderungsgrad in den Hintergrund zu treten haben. Vielmehr wird religiöse Erziehung in besonderer Weise ein freudiges Vorleben und ein Hineinnehmen in geistliches Leben bedeuten müssen, durch das die Kinder und Jugendlichen angesteckt werden zur Gewißheit, „daß ich einen Heiland habe''. Der Erzieher wird hier in besonderer Weise nach seiner eigenen Frömmigkeit, seinem geistlichen Leben und seiner aktiven Gliedschaft in der Gemeinde Jesu Christi gefragt.