Rechtstracker.at

Anl. 1/07

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0719.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

PSYCHOLOGIE DES BEHINDERTEN MENSCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch die Auseinandersetzung mit praxisorientierten Aussagen der Entwicklungspsychologie und der klinischen Psychologie sind die Lehrgangsteilnehmer zu befähigen, die Situation des einzelnen und der Gruppe unter psychologischen Aspekten zu sehen, die Ergebnisse der Psychologie nach ihrer Anwendbarkeit für die Praxis einzusetzen, eigenes Berufsverhalten zu reflektieren und mit Psychologen zu kooperieren.

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsverzögerungen im sensorischen, motorischen, kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich und deren Auswirkungen für die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Gründe und Folgen von Sekundärbehinderungen.

Wichtige diagnostische und therapeutische Verfahren der Psychologie.

Heilpädagogische, tiefenpsychologische und verhaltensmodifikatorische Methoden unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendbarkeit sowohl in der Behindertengruppe als auch im Rahmen einer mehrdimensionalen Entwicklungsförderung.

Problematik von Familien mit behinderten Angehörigen. Gesprächsführung in der Beratung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102283

Alte Dokumentnummer

N6198615494S