Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
PSYCHOLOGIE DES BEHINDERTEN MENSCHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die Auseinandersetzung mit praxisorientierten Aussagen der Entwicklungspsychologie und der klinischen Psychologie sind die Lehrgangsteilnehmer zu befähigen, die Situation des einzelnen und der Gruppe unter psychologischen Aspekten zu sehen, die Ergebnisse der Psychologie nach ihrer Anwendbarkeit für die Praxis einzusetzen, eigenes Berufsverhalten zu reflektieren und mit Psychologen zu kooperieren.
Lehrstoff:
Entwicklungspsychologie unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsverzögerungen im sensorischen, motorischen, kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich und deren Auswirkungen für die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Gründe und Folgen von Sekundärbehinderungen.
Wichtige diagnostische und therapeutische Verfahren der Psychologie.
Heilpädagogische, tiefenpsychologische und verhaltensmodifikatorische Methoden unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendbarkeit sowohl in der Behindertengruppe als auch im Rahmen einer mehrdimensionalen Entwicklungsförderung.
Problematik von Familien mit behinderten Angehörigen. Gesprächsführung in der Beratung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.