Rechtstracker.at

Anl. 1/08

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0819.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 8

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER BEHINDERTENARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einsicht in krankhafte Veränderungen und Vorgänge im menschlichen Körper. Einblick in Vererbung und Entwicklung. Vermittlung einer sachlichen Einstellung gegenüber organischen Phänomenen. Erkennen von Erkrankungen und Störungen.

Schulung des diesbezüglichen Verantwortungsbewußtseins. Befähigung zur Durchführung der Ersten Hilfe und Hauskrankenpflege.

Lehrstoff:

Ursachen von Behinderungen und Störungen in der Embryonal-, Foetal- und Neonatalzeit; Mißbildungen.

Körperliche Entwicklung und Störungen im Säuglings- und Kleinkindalter (Motorik, Kontakt, Aktivität).

Risikokinder.

Prophylaktische Maßnahmen (Impfungen, Mutter-Kind-Paß, Risikoschwangerschaft).

Methoden der Frühdiagnose.

Die wichtigsten Untersuchungsmethoden.

Inspektion der allgemeinen Gesundheit des Behinderten (Zähne, Ohren, Haut, Ausscheidung, Haltungs- und Fußschäden, Gewicht ...).

Einübung verschiedener Hauskrankenpflegeverrichtungen (Fiebermessen, Wickel, Einlauf, Blutdruckkontrolle ...).

Fragen der Ernährung.

Sexualität (frühkindliche Sexualität und Sexualität des behinderten Jugendlichen und Erwachsenen).

Verantwortung im Umgang mit Medikamenten.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102284

Alte Dokumentnummer

N6198615495S