Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER BEHINDERTENARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einsicht in krankhafte Veränderungen und Vorgänge im menschlichen Körper. Einblick in Vererbung und Entwicklung. Vermittlung einer sachlichen Einstellung gegenüber organischen Phänomenen. Erkennen von Erkrankungen und Störungen.
Schulung des diesbezüglichen Verantwortungsbewußtseins. Befähigung zur Durchführung der Ersten Hilfe und Hauskrankenpflege.
Lehrstoff:
Ursachen von Behinderungen und Störungen in der Embryonal-, Foetal- und Neonatalzeit; Mißbildungen.
Körperliche Entwicklung und Störungen im Säuglings- und Kleinkindalter (Motorik, Kontakt, Aktivität).
Risikokinder.
Prophylaktische Maßnahmen (Impfungen, Mutter-Kind-Paß, Risikoschwangerschaft).
Methoden der Frühdiagnose.
Die wichtigsten Untersuchungsmethoden.
Inspektion der allgemeinen Gesundheit des Behinderten (Zähne, Ohren, Haut, Ausscheidung, Haltungs- und Fußschäden, Gewicht ...).
Einübung verschiedener Hauskrankenpflegeverrichtungen (Fiebermessen, Wickel, Einlauf, Blutdruckkontrolle ...).
Fragen der Ernährung.
Sexualität (frühkindliche Sexualität und Sexualität des behinderten Jugendlichen und Erwachsenen).
Verantwortung im Umgang mit Medikamenten.
Didaktische Grundsätze:
Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.