Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/11Anlage eins /, 11
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
SOZIALE GRUPPENARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Klärung und Reflexion der Motivation für die Arbeit mit behinderten Menschen. Erlernen und Einüben kooperativer Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der „Teamarbeit'', um fähig zu werden, in bestehenden Gruppen die Zusammenarbeit zu fördern und soziale Strukturen zu erkennen.
Lehrstoff:
Einstellungen und Grundhaltungen in Gruppen (Motivation). Fördernde und hemmende Verhaltensweisen in Gruppen. Konfliktbewältigung. Umgang mit Spannung und Aggression in Gruppen. Methodische Hilfen zum Gestalten, Fördern, Analysieren. Verstehen des jeweiligen Gruppenprozesses.
Bedeutung und Auswirkung von Behinderungen in bezug auf das Zusammenleben in Gruppen.
Didaktische Grundsätze:
Der einzelne soll sich selbst im Gefüge der gegebenen Gruppe erfahren und ausdrücken lernen sowie aktiv und verantwortlich den Gruppenprozeß mitgestalten und reflektieren.
Dies kann durch Übungen (zB Rollenspiele) und themenzentriertes Arbeiten mit Kurzskripten oder durch Impulsreferate unterstützt werden.