Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/13Anlage eins /, 13
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
EINFÜHRUNG IN DIE BEWEGUNGSERZIEHUNG UND MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE
ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch theoretische Erläuterungen und praktische Übungen sollen die Lehrgangsteilnehmer Einblick in die dynamische Wechselbeziehung von Psyche und Motorik erlangen. Kenntnisse über Bewegungsbehinderungen, Haltungsschäden, deren Verhinderung und Behandlung sollen eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachkräften ermöglichen.
Lehrstoff:
Einführung in die Psychologie und Pathologie des Bewegungsablaufes. Einführung in krankengymnastische Methoden.
Einführung in die psychomotorische Übungsbehandlung. Musikalisch-rhythmische Erziehung.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrgangsteilnehmer sollen Gelegenheit haben, das Arbeiten mit verschiedenen Erziehungs- und Therapieformen anschaulich mitzuerleben und in Gesprächen mit den Therapeuten Anregungen für die eigene Arbeit zu erlangen, um nach Möglichkeit Impulse aus der therapeutischen Arbeit in den Alltag der behinderten Menschen aufzunehmen.