Rechtstracker.at

Anl. 1/16

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1619.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 16

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

SPEZIELLE BERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Klärung und Vertiefung der Berufsauffassung.

Entwicklung und Festigung eines Selbstverständnisses der Behindertenarbeit, Abgrenzung gegenüber anderen verwandten Berufen. Förderung von ständiger Lernbereitschaft und Sensibilität. Überblick über die gesamte Entwicklung der Behindertenarbeit in Österreich.

Lehrstoff:

Werte und Inhalte der Behindertenarbeit einschließlich internationaler Erklärungen.

Ethische Grundfragen.

Gesamtübersicht über die Behindertenhilfe - Institutionenkunde. Berufsgruppen, die mit behinderten Menschen arbeiten.

Zusammenarbeit mit freiwilligen Mitarbeitern in der Behindertenarbeit.

Die besondere Lage des Menschen mit Behinderung im öffentlichen

Leben.

Organisation von Heimen, Werkstätten ua. Berufsbild und Geschichte der Behindertenarbeit.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

Auf jeden Fall ist exemplarisches Lernen einer umfassenden Darstellung vorzuziehen.

Ständige Bezugnahme auf die eigene berufliche Tätigkeit der Teilnehmer.

Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen „Spezielle Rechtskunde'' und „Methodisch-didaktische Grundlagen der Behindertenarbeit''.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102292

Alte Dokumentnummer

N6198615503S