Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/16Anlage eins /, 16
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
SPEZIELLE BERUFSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Klärung und Vertiefung der Berufsauffassung.
Entwicklung und Festigung eines Selbstverständnisses der Behindertenarbeit, Abgrenzung gegenüber anderen verwandten Berufen. Förderung von ständiger Lernbereitschaft und Sensibilität. Überblick über die gesamte Entwicklung der Behindertenarbeit in Österreich.
Lehrstoff:
Werte und Inhalte der Behindertenarbeit einschließlich internationaler Erklärungen.
Ethische Grundfragen.
Gesamtübersicht über die Behindertenhilfe - Institutionenkunde. Berufsgruppen, die mit behinderten Menschen arbeiten.
Zusammenarbeit mit freiwilligen Mitarbeitern in der Behindertenarbeit.
Die besondere Lage des Menschen mit Behinderung im öffentlichen
Leben.
Organisation von Heimen, Werkstätten ua. Berufsbild und Geschichte der Behindertenarbeit.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.
Auf jeden Fall ist exemplarisches Lernen einer umfassenden Darstellung vorzuziehen.
Ständige Bezugnahme auf die eigene berufliche Tätigkeit der Teilnehmer.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen „Spezielle Rechtskunde'' und „Methodisch-didaktische Grundlagen der Behindertenarbeit''.