Rechtstracker.at

Anl. 1/18

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1819.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 18

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

PRAXISBESPRECHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Praktika unter besonderer Berücksichtigung des Theorie-Praxis-Bezuges. Reflexion und Verarbeitung der konkreten Praxiserfahrungen.

Lehrstoff:

Vorbereitung des Praktikums. Information über Praxisbereiche und einzelne Praxisstellen, besonders im Hinblick auf deren Klientenkreis. Arbeitsmethoden und Organisation.

Beratung der Lehrgangsteilnehmer bei der Planung der praktischen Ausbildung und der Wahl der einzelnen Praxisstellen.

Vorbereitung der Lehrgangsteilnehmer auf das jeweils bevorstehende Praktikum; Betreuung während des Praktikums. Auswertung der Praxiserfahrungen durch Reflexion der eigenen Rolle des Lehrgangsteilnehmers, seiner Haltungen und Reaktionen gegenüber den behinderten Menschen und Mitarbeitern der Praxisstelle.

Auswertung des Praktikums: Berichterstattung über Organisation, Aufgabe und Klientenkreis der Praxisstellen, Aufarbeiten allgemeiner methodischer Erfahrungen.

Ergänzung theoretischer Kenntnisse.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

Nach Abschluß des Praktikums bilden der schriftliche Praxisbericht des Lehrgangsteilnehmers und die Beschreibung durch die Praxisstelle die Basis für die Auswertung.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102294

Alte Dokumentnummer

N6198615505S