Rechtstracker.at

Anl. 1/17

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1709.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 17

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

SCHULRECHT

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der rechtlichen Grundlagen für die künftige Tätigkeit als Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen. Durch praktische Beispiele aus dem Schulalltag ist die Lebensnähe des Studienangebotes zu wahren.

Lehrstoff:

Verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen Schulwesens (Stellung der Schule in der Rechtsordnung; Weisungsrecht und pädagogische Freiheit; Instanzenzug; Kompetenzverteilung Bund - Länder und deren Auswirkungen im Schulalltag).

Schulunterrichtsrecht (Schulunterrichtsgesetz und Verordnungen des Bundes und des betreffenden Bundeslandes, insbesondere auch im Hinblick auf die Durchführung von Schulveranstaltungen), wobei auch die Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, die Verwaltungsaufgaben der Schule, die Aufgaben des Lehrers und Schulleiters, die Lehrerkonferenzen, die Führung der Amtsschriften, die Einführung in familienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den Paragraphen 60 und 61 des Schulunterrichtsgesetzes zu behandeln sind.

Schulpflichtrecht.

Schulorganisationsrecht (einschließlich Schulerhaltung; den eigenen Bereich Volksschule bzw. Hauptschule bzw. Sonderschule bzw. Polytechnischer Lehrgang ausführlicher, sonst nur im Hinblick auf die Bildungsberatung; im Zusammenhang mit den berufsbildenden Schulen auch Berufsausbildungsrecht; Schulversuche); Schulzeit;

Religionsunterrichtsrecht; Grundzüge des Privatschulrechtes. Schulverwaltung (Aufgabe und Organisation der Schulbehörden einschließlich Amtsverkehr zwischen Schule und Schulbehörde;

Schulinspektion; schulpsychologischer und schulärztlicher Dienst);

sozio-ökonomische Maßnahmen; Jugendschutz- und Jugendbeschäftigungsrecht; Grundzüge des Jugendstrafrechtes. Dienstrecht (Einführung in das Lehrerdienst- und -besoldungsrecht, das Diensthoheitsrecht und das Dienstrechtsverfahren); Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit; berufliche Weiterbildung; Personalvertretungsrecht.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102335

Alte Dokumentnummer

N6198616713S