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64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
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Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
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SCHULPRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff:
Die schulpraktische Ausbildung hat die Studierenden im Sinne einer möglichst umfassenden Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Lehrer und Erzieher zu qualifizieren. Sie hat insbesondere die Studierenden zu jener Sicherheit im Planen und Bewältigen von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben zu befähigen, die zur verantwortungsbewußten, selbständigen Unterrichtsführung notwendig ist. Die Schulpraktische Ausbildung hat den Aspekten des berufsbezogenen Handelns, den Kriterien der Bewältigbarkeit der Aufgabenstellungen bei ansteigender Komplexität und der Berücksichtigung des Lernstandes der Studierenden gerecht zu werden.
Das erste Semester der schulpraktischen Studien hat vorwiegend eine Orientierungsfunktion. Der Studierende soll seine beruflichen Handlungsmöglichkeiten erkennen und einfache unterrichtliche und erzieherische Aufgaben bewältigen können. Die Bereitschaft und erste Fähigkeit zur Planung und Durchführung theoriebezogenen erzieherischen und unterrichtlichen Handelns sind unter der Perspektive der Schülerorientierung aufzubauen.
Die Einführung in die Schulpraxis hat unter Berücksichtigung der Komplexität unterrichtlichen Geschehens schrittweise zu erfolgen. Ausgehend von konkreten unterrichtlichen wie erzieherischen Vorgängen sind jene Grundbegriffe, Grundeinsichten und Kategorien zu behandeln, die für eine gezielte Beobachtung und Analyse erforderlich sind. Dabei ist von den vier Wochenstunden mindestens eine für Unterrichtsbesuche vorzusehen, die übrigen für die gezielte Behandlung von Grundbegriffen, Grundeinsichten und Kategorien. In dieser Phase können auch Blockungen vorgesehen werden.
In einer weiteren Phase stehen die Planung und Durchführung eng umschriebener und begrenzter unterrichtlicher Aufgaben im Vordergrund. Die Grundlegung dieser Arbeiten hat in enger Kooperation zwischen den Beteiligten stattzufinden. Maßnahmen zur Förderung erziehlicher Kontakte der Studierenden mit den Schülern sind vorzusehen.
Während dieses ersten Teils der schulpraktischen Studien sollen die Studierenden Einblick in die verschiedenen Schultypen bekommen. Die Organisation der schulpraktischen Studien während der ersten Phase soll bevorzugt an den Übungsschulen stattfinden.
Der zweite Teil des ersten Studienjahres (zweites Semester) dient dem kontinuierlichen Aufbau unterrichtlicher Kompetenzen. Dabei sollen Übungs-, Wiederholungs- und Festigungsaufgaben sowie einfache Erarbeitungsmodelle geplant und durchgeführt werden, wobei der Komplexitätsgrad der zu bewältigenden Aufgaben gesteigert werden soll. Entsprechende Planungshilfen für die Studierenden sind vorzusehen.
Die schrittweise Einführung in diese Aufgabenstellungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Übungs- bzw. Besuchsschulen, Praxisbetreuung und unterstützenden Veranstaltungen, welche der Planung und Durchführung von Unterricht gewidmet sind.
Die Lehrübungen sind in Form von wöchentlichen Tagespraktika durchzuführen. Spätestens ab Beginn des zweiten Semesters haben die Studierenden jene Aufgabenstellungen, die im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung zu bewältigen sind, zu dokumentieren und zu sammeln. Diese Unterlagen dienen auch der Bewertung der schulpraktischen Leistungen.
Ab dem dritten Studiensemester steht der Aufbau von Bereitschaften und Fähigkeiten zur problemorientierten Bewältigung komplexerer unterrichtlicher und erzieherischer Aufgaben im Vordergrund. Unterrichtsstunden und längere Unterrichtseinheiten sollen nach gründlichen didaktisch-methodischen Analysen und unter verstärkter Berücksichtigung erzieherischer Gegebenheiten geplant, durchgeführt und reflektiert werden können.
Bei den Lehrübungen sollen bevorzugt komplexere Erarbeitungsmodelle (zB problemorientierter Unterricht) behandelt werden. Unterschiedliche lehr- und lernorganisatorische Varianten und Methodenkonzeptionen sind zu planen und durchzuführen. Medien sind zu erstellen und zielorientiert einzusetzen. Aufbauend auf einem gesicherten Grundrepertoire didaktischer Handlungsmöglichkeiten sollen in der Folge fachübergreifende Aspekte der Planung und Durchführung unterrichtlicher und erzieherischer Maßnahmen behandelt werden (Didaktische Grundsätze, Unterrichtsprinzipien). Der Zusammenhang von Planungsentscheidungen und Maßnahmen der Verwirklichung ist im konkreten unterrichtlichen Geschehen besonders zu berücksichtigen. Im erziehlichen Bereich sind Maßnahmen zur Förderung des Klassenklimas zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Die Bereitschaft und Befähigung zur Klassenbetreuung sowie der Behandlung problematischer erzieherischer Situationen ist aufzubauen. Der Studierende soll in dieser Phase des Studiums befähigt werden, die entsprechenden Aufgaben zunehmend selbständiger zu bewältigen.
Lern- und Erfolgskontrollen sowie Maßnahmen der Beurteilung von Verhalten und Leistungen sind zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Differenzierte Lernangebote (zB Leistungs- und Interessensdifferenzierung) und förderpädagogische Maßnahmen sind auf der Grundlage von Lernvoraussetzungs- und Lehrplananalysen zu erstellen.
In diesem Teil der Schulpraktischen Ausbildung können wöchentliche Tagespraktika, die an den Übungs- bzw. Besuchsschulen stattfinden, durch solche Organisationsformen ergänzt werden, die ein zusammenhängendes und thematisch geschlossenes Unterrichten und Erziehen ermöglichen. Geblockte Formen der Tagespraxis können vorgesehen werden.
Spätestens zu Beginn des fünften Studiensemesters ist die Erreichung der notwendigen Fähigkeiten - wie Bereitschaft zur Durchführung einer selbständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Praxis - anzustreben, die das gesamte Spektrum berufsbezogener Tätigkeiten umfassen. Dabei ergeben sich folgende thematische Schwerpunkte: Längerfristige Planungen erstellen, begründen, anwenden und auswerten können, wobei Formen kooperativer Unterrichtsplanung besonders zu beachten sind; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; Verfahren zur Selbsteinschätzung eigenen Unterrichtens und Erziehens; Erprobung alternativer Lehr- und Lernverfahren (zB Projektunterricht, Seminargestaltung, Spielpädagogik); Gestaltung des Schul- und Klassenklimas; Kontakt mit schulischen Bezugsgruppen (Umgang mit Eltern); Verwaltungsaufgaben.
Diese Aufgaben sind in Organisationsformen zu bewältigen, bei denen auch eine Blockung der Lehrübungen vorgesehen werden kann. Die Lehrübungen sind an den Übungs- bzw. Besuchsschulen zu organisieren.
Blockpraktika außerhalb der Übungs- bzw. Besuchsschulen sind erst dann anzusetzen, wenn längerfristige Planungsaufgaben und erzieherische Anforderungen bewältigt werden können.
Die Lehrübungen sind in Form von Tagespraktika bzw. in geblockter Form durchzuführen. Diese haben an den Übungs- bzw. Besuchsschulen stattzufinden. Mit den Lehrübungen sind die Lehrbesprechungen zu verbinden, die unter der fachlichen Führung des Praxisbetreuers oder des betreffenden Klassen- bzw. Fachlehrers stehen. Die Lehrbesprechungen dienen einerseits der Analyse unterrichtlicher und erzieherischer Handlungen der Studierenden, andererseits der Vorbereitung zukünftiger Maßnahmen. Speziell in den Anfangssemestern sind Maßnahmen zur Unterstützung der Planungstätigkeit der Studierenden vorzusehen.
Im Studiengang für das Lehramt an Volksschulen ist zu beachten, daß bei den Lehrübungen der gesamte Kanon der Unterrichtsgegenstände des Lehrplans in repräsentativer Weise erfaßt wird. Studierende, die eine Qualifikation für den Polytechnischen Lehrgang anstreben, haben Lehrübungen an diesem Schultyp durchzuführen.
Unterrichtsanalysen dienen der systematischen Beobachtung und Auswertung unterrichtlicher und erzieherischer Vorgänge. Unter Verwendung theoriegeleiteter Analyseverfahren sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Selbst- und Fremdbeobachtung von Unterricht aufgebaut werden. Die Ergebnisse der Analysen sollen als Grundlage von Verhaltensänderungen bei Planung und Durchführung von Unterricht verwendet werden. Kompetenzen zur Erstellung eigener Analyseschemata und zur hilfreichen Rückmeldung sollen gefördert werden. Lehrverhaltenstraining dient dem Aufbau und der Verfeinerung grundlegender didaktischer Lehrfertigkeiten (zB Fertigkeiten zur Gesprächsführung; Fertigkeiten im Rahmen von Methodenkonzeptionen). Dabei wird anfangs das Üben isolierbarer unterrichtlicher und erzieherischer Handlungsweisen mit kritischer Besprechung und Wiederholung, meist unter Zuhilfenahme von Videoaufzeichnungen im Vordergrund stehen. Die Bereitschaft zum flexiblen, problemorientierten Umgang mit eigenen Handlungsmöglichkeiten ist zu fördern. Lehrverhaltenstraining ist in engster Zusammenarbeit mit Lehrübungen, Lehrbesprechungen und Unterrichtsanalysen vorzusehen.
Im Blockpraktikum soll der Studierende die Möglichkeit erhalten, größere Unterrichtsabschnitte selbständig zu planen und zu gestalten. Aufgaben der Klassenführung und der Schulverwaltung sind vom Studierenden zu übernehmen. Blockpraktika dienen der Anwendung und dem Transfer solcher Handlungsmöglichkeiten eines Studierenden, die in den vorangegangen Lehrübungen erworben wurden. Auf die unterschiedlichen Organisationsformen im Schulwesen (zB wenig gegliederte Volksschule) ist besonders Bedacht zu nehmen.
Das außerschulische Erziehungspraktikum umfaßt die Erziehungs- und Betreuungstätigkeit beim Umgang mit Gruppen vorwiegend schulpflichtiger Kinder. In der Begegnung mit der Erziehungswirklichkeit außerhalb des Unterrichts soll der Studierende Kinder und Jugendliche mit ihren alterstypischen und individuellen Eigenarten sowie ihren sozialen Interaktionen erleben und kennenlernen. Der Studierende soll Wirkung und Rückwirkung seines Handelns erfahren. Die zu gewinnenden Einsichten sollen eine Hilfestellung zur Berufs- und Selbstfindung sein.