Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/21Anlage eins /, 21
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
ERGÄNZENDE STUDIENVERANSTALTUNGEN, DIE IM HINBLICK AUF DIE
KÜNFTIGEN BERUFSTÄTIGKEIT ALS LEHRER ERFORDERLICH SIND
(Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Lehrer für
Polytechnische Lehrgänge, Sonderschullehrer)
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Fertigkeiten und technischem Grundwissen zur Handhabung audio-visueller Geräte und Systeme, verbunden mit Hinweisen zum richtigen Einsatz der Medien-Hard- und Software im Unterricht; Voraussetzungen zur Eigengestaltung von Medien.
Lehrstoff:
Handhabung unterrichtstechnologischer Geräte und Lehrmittel (Hard- und Software); Auswahl und Einsatz von Unterrichtsmedien unter Berücksichtigung der didaktischen Absicht; Eigenproduktion von Unterrichtsmedien (Software); organisatorische, technische und rechtliche Probleme des unterrichtlichen Medieneinsatzes; medientechnologische Ausstattung der Schulen.