Rechtstracker.at

Anl. 1/37

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3709.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 37

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

2.2 Sonstige Freigegenstände

Allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Sonstigen Freigegenstände erstrecken sich vorwiegend auf solche Angebote, die eine Vervollkommnung des Studierenden auf musischem, technischem und körperlichem Gebiete ermöglichen.

Es kommt ihnen eine gewisse kompensatorische Aufgabe für die Sicherstellung des notwendigen Eigenkönnens zur Unterrichtserteilung in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen der Pflichtschule zu. Die didaktische Zielstellung richtet sich daher vordringlich auf die Umsetzung des Lehrplanes in der betreffenden Schulart des Pflichtschulwesens.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102355

Alte Dokumentnummer

N6198616733S