Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/37Anlage eins /, 37
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
2.2 Sonstige Freigegenstände
Allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Sonstigen Freigegenstände erstrecken sich vorwiegend auf solche Angebote, die eine Vervollkommnung des Studierenden auf musischem, technischem und körperlichem Gebiete ermöglichen.
Es kommt ihnen eine gewisse kompensatorische Aufgabe für die Sicherstellung des notwendigen Eigenkönnens zur Unterrichtserteilung in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen der Pflichtschule zu. Die didaktische Zielstellung richtet sich daher vordringlich auf die Umsetzung des Lehrplanes in der betreffenden Schulart des Pflichtschulwesens.
Dokumentnummer
NOR12102355
Alte Dokumentnummer
N6198616733S