Rechtstracker.at

Anl. 1/38

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3809.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 38

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

SELBSTERFAHRUNGSTRAINING

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studienveranstaltung soll über vorhandene Angebote im Bereich der Selbsterfahrung (zB Humanwissenschaften, Lehrverhaltenstraining, Alternative Studien) hinaus zu einer ergänzenden und vertieften Auseinandersetzung mit sich selbst, mit dem sozialen Umfeld und mit bestehenden Organisationsstrukturen führen.

Lehrstoff:

Aufarbeitung der eigenen Erfahrungen mit Schule und Unterricht und den diesbezüglichen emotionalen Verstrickungen; Bewußtwerden der streß- und angstbesetzten Handlungsfelder des Lehrers und deren Bewältigung; kritische Reflexion der Motivation zum Lehrberuf.

Aufbau von Einstellungen sowie Erwerb von Fähigkeiten und Einsichten zur Verbesserung der sozialen Kontaktfähigkeit und Kooperationsbereitschaft; Gesprächsfähigkeit mit Schülern, Kollegen und Eltern; Umgang mit Vorgesetzten und Bewältigung von Konfliktsituationen.

Erkennen von Organisationsstrukturen und deren Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit; Verhältnis zu und Umgang mit Hierarchien; Funktion von Autorität und daraus sich ergebende Schwierigkeiten.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102356

Alte Dokumentnummer

N6198616734S