Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/41Anlage eins /, 41
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
DARSTELLENDES SPIEL
Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:
Über die Ausbildung für Darstellendes Spiel hinaus soll der Freigegenstand eine spezifische Ausbildung als Animator im Bereich der Jugenderziehung und Erwachsenenbildung vermitteln.
Lehrstoff:
Schulung der Ausdrucks- und Wahrnehmungsfähigkeit; Bewegungslehre; Sprecherziehung; musikalische und bildnerische Gestaltung.
Im Bereich des Rollenspiels ist besonderer Wert auf die Erlernung spezieller Spielformen zu legen, zB auf szenische Improvisation, soziales Rollenspiel, Dramatisierung von Textvorlagen, Textmontage, Maskenspiel, Figurentheater und Einsatz von Medien (Hörspiel, Film).
Über den Pflichtgegenstand hinaus bietet der Freigegenstand vor allem die Möglichkeit, Theateraufführungen kollektiv zu erarbeiten, dh. die erlernten theatralischen Formen vor Publikum umzusetzen. Dabei soll besonderes Augenmerk auf kommunikative Formen - wie Kabarett oder Straßentheater - gelegt werden. Ein besonderer Schwerpunkt soll die Eigenerarbeitung von Texten sein. Ziel ist die volle Entfaltung der sprachlichen, bildnerischen und musikalischen Kreativität.