Rechtstracker.at

Anl. 1/52

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/5209.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 52

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

LEIBESÜBUNGEN

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben des Unterrichts aus Leibesübungen der Volksschule inklusive der Vorschulstufe, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung; elementares Erleben des Körpers und der Bewegung; Entwicklung der motorischen Grundlagen; Steigerung der Emotionalität und Kreativität; Steigerung der Kooperationsfähigkeit; Anregen zu gesundheits- und sicherheitsbewußtem Verhalten; Hinführen zu sinnvoller Freizeitgestaltung.

Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen in den Teilbereichen des lehrplanmäßigen Unterrichts aus Leibesübungen; Grundtätigkeiten, Gerätturnen (allenfalls Minitrampolinspringen), Rhythmische Gymnastik (Fähigkeit zur Bewegungsgestaltung, Rhythmisierung der Bewegung, Bewegungsbegleitung); Spiele (Spielleitung), Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Skilauf (alpin und nordisch, Gruppenführung), Eislauf; Sichern und Helfen; Erwerb sportorganisatorischer Grundkenntnisse (Wettkampfbestimmungen); Spielregeln; Organisation und Durchführung von Wettkämpfen, Spielfesten, Schulveranstaltungen; durch die Teilnahme an einem Schwimmkurs und an einem Sportkurs auch Kennenlernen freizeitrelevanter Sportarten im Hinblick auf die Zielsetzungen der Volksschule; Erwerb von Grundkenntnissen zu Bereichen der Sportwissenschaften; pädagogische Aspekte der Leistung;

das leistungsschwache Kind, das Spiel als pädagogische Situation;

Sport und Gesellschaft (Familie, Beruf, Freizeit, Politik, Massenmedien, Wirtschaft); psychomotorische Entwicklung; Leistungs- und Belastungsfähigkeit, Struktur des motorischen Lernens; das Phänomen der Angst; Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsschäden; spezielle Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Hygiene, Gesundheit, anatomische und physiologische Bedingungen von Üben und Training; motorische Grundeigenschaften, komplexe motorische Eigenschaften, Bewegungsmerkmale.

Didaktik der Lernbereiche des Unterrichts aus Leibesübungen (als Teilbereich der praktisch-methodischen Ausbildung): Fachspezifische Anwendung der didaktischen Grundsätze und der Unterrichtsprinzipien; Darstellung und Aufarbeitung der Bildungsaufgaben des Lehrplans der Grundschule; Bestimmung und Schwerpunktsetzung der Lernziele im Zusammenhang mit der Stoffauswahl.

Fachspezifische Kriterien der Unterrichtsgestaltung: Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten (Sammeln von Bewegungserfahrung, Lernstunden, Übungsstunden; emotionale, soziale, kreative Aspekte); handlungs- und aufgabenorientierter Unterricht im Hinblick auf Spielen, Leisten, Gestalten, Wetteifern; Ordnungsrahmen, Betriebsformen, Betriebsweisen; Möglichkeiten der Ökonomisierung und Intensivierung; Formen der Differenzierung, Sicherungsmaßnahmen und Unfallverhütung; Erziehung zu sicherheitsbewußtem Verhalten, Gesundheitserziehung.

Aspekte des motorischen Lernens: Lehr- und Lernvorgang; methodische Maßnahmen; Motivations- und Lernhilfen; grundschulgemäße Modelle zur Verbesserung sportmotorischer Grundeigenschaften und zum Erwerb von Fertigkeiten in den einzelnen sportlichen Bereichen; Lernkontrolle; Aspekte des sozialen und kognitiven Lernens, Bewegungsanalysen.

Spezielle methodische Fragestellungen: Maßnahmen der Haltungserziehung; Möglichkeiten der Koordinationsschulung; Kriterien der Beurteilung; Hilfen für den Unterricht unter erschwerten Rahmenbedingungen; Förderung der Gestaltungsfähigkeit und Kreativität; offener Sportunterricht; Vorformen zum projektorientierten Unterricht; Gestaltung der unverbindlichen Übung „Leibesübungen''; Leibesübungen im Rahmen des Gesamtunterrichts; Fachsprache; Anlegen von Spiel- und Stoffsammlungen.

Unterrichtsplanung: Modelle zielorientierter Unterrichtsplanung für die Leibesübungen; Entwicklung von Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Bereichen auf Grund didaktisch-methodischer Analysen;

praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; differenzierte Planung nach Lernvoraussetzungen; mittelfristige Planung und Jahresplanung;

Analyse und Reflexion von Unterricht; Ausarbeitung von Projekten;

Planung von Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.

Unterrichtsmedien: Möglichkeiten der Variation und Kombination von Geräten bei gleichbleibender und veränderter Zielsetzung; alternative Sportgeräte und Spielgeräte; Einsatz des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Fehlerkorrektur; Lehr- und Lernmaterialien.

Literaturverarbeitung: Kenntnis einschlägiger Verordnungen und Erlässe; Einführung in die Fachliteratur, Anleitung zum Selbststudium.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102370

Alte Dokumentnummer

N6198616748S