Rechtstracker.at

Anl. 1/56

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/5609.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 56

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

INSTRUMENTALMUSIKERZIEHUNG

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse und Fertigkeiten im Instrumentalspiel, die den Volksschullehrer befähigen, ein Instrument im Unterricht in didaktisch-methodisch geeigneter Weise einzusetzen, um das Singen und Musizieren zu unterstützen und zu bereichern und das Interesse für das Instrumentalspiel und für das Musikhören zu wecken und zu fördern, insbesondere in jenen Teilbereichen der Musikerziehung der Volksschule, die der unmittelbaren Darbietung auf einem Instrument bedürfen. Anwendung und Vertiefung der in den Unterrichtsveranstaltungen aus Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Besondere didaktische Grundsätze:

Der Gruppenunterricht ist so zu planen und durchzuführen, daß alle Teilnehmer durch verschiedenartige Aufgabenstellungen aktiv am Unterricht teilnehmen (Singen, Musizieren, Hör- und Beobachtungaufgaben). Von Anfang an sind geeignete Gestaltungs- und Erfindungsaufgaben einzubauen. In den Ausbildungsprozeß sind instrumentaltechnische Fertigkeiten, das Erlernen verschiedenartiger Notationen, die allgemeine Musiklehre, notenfreies Singen und Musizieren sowie Gehörbildung zu integrieren. Für das selbständige Musizieren sind verschiedene Methoden des Übens und der Selbstkontrolle darzubieten. Der praxisorientierte Einsatz des Instrumentes in der Musikerziehung der Volksschule steht im Vordergrund des Unterrichts.

Lehrstoff:

Die instrumentaltechnische Unterweisung soll von den jeweiligen Vorkenntnissen ausgehen, aber schon im elementaren Bereich zur Bewältigung folgender Lehraufgaben führen: Technische Übungen in verschiedenen diatonischen Bereichen (auch rhythmisch differenziert); instrumentenspezifische Notation; Artikulationsübungen (musikalischer Vortrag, stilistische Gestaltung); Anwendung der einfachen und erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung; Lieder in zunehmendem Schwierigkeitsgrad auch aus approbierten Lehrbüchern (auch notenfrei) mit einfachem Vorspiel (zB die letzten Takte) und mit freiem Vorspiel (zB motivisch, imitatorisch); freie und gebundene Erfindungs- und Gestaltungsübungen; Transponieren einfacher Lieder; Vortragsstücke aus verschiedenen Epochen (Auswahl nach didaktisch-methodischer Brauchbarkeit im Sinne der Hörerziehung in der Volksschule); Möglichkeiten des Einsatzes elementarer Spieltechniken im Lernbereich Musizieren und beim Ensemblespiel in Spielmusikgruppen; Übertragung von modellhaften Begleitformen auf ORFF-Instrumente. Bei der Erfüllung dieser Lehraufgaben sind die didaktischen Möglichkeiten nach spezifischer Eigenart des jeweiligen Instrumentes zu erschließen. Diese Unterschiede sind in der Planung der Studienabschnitte so zu berücksichtigen, daß als Ausbildungsziel gleichwertige Anforderungen im Schwierigkeitsgrad gestellt werden. Die folgenden Detailpläne verstehen sich als Basispläne für Anfänger. Bei Vorkenntnissen sind entsprechend höhere Anforderungen zu stellen. Es können auch andere als die angeführten Instrumente angeboten werden, sofern die Lehrplananforderungen des Instrumentalunterrichts gemäß den hier angeführten didaktischen Grundsätzen zu erfüllen sind.

AKKORDEON:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Balgführung, Spiel im Diskant- und Baßteil; technische Übungen in verschiedenen Bereichen unter Berücksichtigung einfacher Harmonik und Rhythmik; Anwendung der einfachen Kadenz; grundlegende Artikulations- und Phrasierübungen; pentatonische Lieder; Lieder basierend auf der einfachen Kadenz (auch notenfrei); Liedspiel, Liedbegleitung; Vorspiel; Vortragsstücke (auch unter Berücksichtigung von Originalliteratur); Realisierung graphischer Notationen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Fortsetzung der technischen Ausbildung im Baß- und Diskantteil;

Artikulationsübungen unter besonderer Berücksichtigung der Balgführung; Anwendung der erweiterten Kadenz bei Liedbegleitung;

Moll- und Nebenstufenlieder (auch notenfrei); Liedspiel, Liedbegleitung; Vorspiele; Transpositionsübungen; Vortragsstücke;

freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (pentatonisch, modal, freitonal); für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).

  1. Ziffer 5
    und 6. Semester:

Steigerung des Schwierigkeitsgrades bei technischen Übungen (Diskant- und Baßteil); einfache Formen polyphonen Spiels (Melodiebaß); gesteigerte Anforderungen bei Transpositionsübungen; freie Vorspiele, Liedspiel, Liedbegleitung in gesteigertem Schwierigkeitsgrad; weitere Vortragsstücke (auch unter Berücksichtigung von Originalliteratur); Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart, Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne, Melodie im Baß).

BLOCKFLÖTE:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Einführung in das Spiel auf der Alt- und/oder Sopranflöte; Mitverwendung der zweiten Blockflöte (spätestens mit Beginn des 2. Semesters); Körperhaltung, Atemführung und Tongebung; Übungen in den verschiedenen Artikulationsarten; Übungen zur Grifftechnik und Fingerfertigkeit über eineinhalb Oktaven; Anwendung des Erlernten bei Liedspiel und leichter Spielliteratur; Zerlegung der Kadenzdreiklänge; Realisierung graphischer Notationen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Gesteigerte Anforderungen im technischen Bereich auf der Sopran- und Altblockflöte; Griffverbindungen der chromatischen Reihe; Erweiterung des Tonraumes; rhythmisch differenzierte, erweiterte Kadenz (auch mit Dominantseptakkord); Anwendung der erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung; Liedspiel (auch notenfrei); motivische Vorspiele; Vortragsstücke (Zusammenspiel von Sopran- und Altblockflöte); freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (pentatonisch, modal, freitonal); für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).

  1. Ziffer 5
    und 6. Semester:

Festigung und Erweiterung der Spieltechnik auf der Alt- und Sopranblockflöte; chromatische Reihe über zwei Oktaven; chorische Notation; Transpositionsübungen; Kadenzen bis zu den Tonarten mit drei Vorzeichen; Vortragsstücke; Zusammenspiel mit verschiedenen Blockflöten und mit anderen Instrumenten; Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart, Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne).

GITARRE:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Chromatisches Spiel, diatonisches Melodiespiel im Fünftonraum in verschiedenen Lagen; zweistimmiger Anschlag, zuerst mit leeren und dann mit gegriffenen Baßsaiten; dreistimmiger und vierstimmiger Anschlag; einfache Kadenz; Liedbegleitung (pentatonische Lieder;

Lieder basierend auf der einfachen Kadenz - auch notenfrei - zum eigenen Gesang); Vorspiele; einfache Vortragsstücke;

Artikulationsübungen und Klanggestaltungen, auch mit graphischer Notation.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Gesteigerte Anforderungen im spieltechnischen Bereich (auch Barreegriffe); Moll- und Nebenstufenlieder (auch notenfrei); weitere Anschlagsformen und Zerlegungsarten; Gestaltung akkordischer und motivischer Vor-, Zwischen- und Nachspiele; Transpositionsübungen;

Vortragsstücke; selbständiges Stimmen des Instrumentes; freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (pentatonisch, modal, freitonal);

für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel, auch mit anderen Instrumenten.

  1. Ziffer 5
    und 6. Semester:

Festigung und Vertiefung der Spieltechnik zur Sicherung gesteigerter Geläufigkeit; mehrstimmige erweiterte Kadenzen; Barreegriffe und ihre Anwendung bei der Liedbegleitung - auch notenfrei - unter Beachtung stilistischer Vielfalt (auch modale Lieder); Anschlagsformen und Zerlegungsarten in gesteigertem Schwierigkeitsgrad (zB verschiedene lateinamerikanische Rhythmen);

Finger-Pickings; weitere Transpositionsübungen (auch mit Verwendung des Kapodasters); Vortragsstücke mit gesteigerten Anforderungen;

Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart, Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne).

KLAVIER, ORGEL:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Entwicklung elementarer Spieltechnik (Unabhängigkeit der Hände, gleichzeitiges Lesen verschiedener Notenschlüssel, Realisierung graphischer Notation, Spiel im Fünftonraum, dessen Erweiterung durch Über- und Untersetzen, auch rhythmisch differenziert); einfache Artikulationsübungen; Aufbau des Akkordspiels; Fingerübungen in progressivem Schwierigkeitsgrad; Liedspiel; Liedbegleitung (pentatonische Lieder, V-I- und IV-V-I-Lieder), auch notenfrei, zu eigenem Gesang; Vorspiele; einfache Vortragsstücke.

ORGEL:

Zusätzlich Pedalspiel und Einführung in die Technik des Registrierens.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Gesteigerte Anforderungen im spieltechnischen Bereich;

weiterführende Artikulations- und Geläufigkeitsübungen; Pedaltechnik;

Anwendung der erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung; Moll- und Nebenstufenlieder - auch notenfrei; Gestaltung motivischer Vorspiele;

einfache Transpositionsübungen; Vortragsstücke; freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen; für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).

ORGEL:

Steigerung der Pedaltechnik.

  1. Ziffer 5
    und 6. Semester:

Technische Übungen höheren Schwierigkeitsgrades; Liedspiel und Liedbegleitung (homophon und polyphon); Vortragsstücke mit gesteigerten Anforderungen; kadenzgebundene Erfindungs- und Gestaltungsübungen; Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart, Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne); für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).

VIOLINE:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Einfache Stricharten, Glissando, die unterschiedlichen Griffstellungen der Finger in der ersten Lage; Übungen zur Sicherung der richtigen Intonation; Dur- und Molltonleitern;

Dreiklangszerlegungen; Etüden in leichtem Schwierigkeitsgrad;

Artikulationsübungen; pentatonische Lieder; Lieder basierend auf der einfachen Kadenz - auch notenfrei; Liedbegleitung; Vorspiele;

Vortragsstücke; Realisierung graphischer Notationen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Gesteigerte griff- und bogentechnische Anforderungen beim Spiel in der ersten Lage; Dur- und Molltonleitern; Dreiklangszerlegungen; Dominantseptakkorde; auch rhythmisch differenzierbar; Etüden in progressivem Schwierigkeitsgrad; der Fingerstrich, der mit Druck gezogene Strich; einfache Artikulationsübungen; Anwendung der erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung; Moll-Lieder, Nebenstufenlieder - auch notenfrei; Liedspiel; Liedbegleitung; freie Vorspiele; Vortragsstücke; freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (pentatonisch, modal, freitonal).

  1. Ziffer 5
    und 6. Semester:

Festigung des Spiels in der ersten Lage bei gesteigertem Tempo; Dur- und Molltonleitern; Dreiklangszerlegungen; Dominantseptakkorde, auch rhythmisch differenziert; weitere technische Übungen in Verbindung mit anspruchsvollerer Bogentechnik; Lagenwechsel; Vibrato, weitere Artikulationsübungen; Anwendung der erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung mit gesteigerten Anforderungen; Transponieren von Liedern; anspruchsvollere Begleitung; auch Erstellen einer Begleitstimme nach melodischen Gesichtspunkten; weitere Vortragsstücke in gesteigertem Schwierigkeitsgrad; Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart; Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne).

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102374

Alte Dokumentnummer

N6198616752S