Rechtstracker.at

Anl. 1/57

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/5709.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 57

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE

ERZIEHUNG

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studienveranstaltung soll die Studierenden befähigen, „Rhythmisch-musikalische Erziehung'' als Unterrichtsgegenstand der Vorschulstufe und als weiterführendes, fächerübergreifendes Prinzip in der Grundschule gestalten zu können. Im Mittelpunkt dabei stehen das praktische Tun und die Bereicherung des eigenen Ausdrucksvermögens.

Lehrstoff:

Körpererfahrung (im Zusammenwirken mit den Inhalten der Leibesübungen): Erfahren der Bewegungsmöglichkeiten (Bewegung am Platz und Fortbewegung) und der akustischen Möglichkeiten des Körpers mit den Mitteln der individuellen Bewegungserfindung, der Bewegungsimitation, der Gestik und des Einsatzes der Körperinstrumente (Stampfen, Patschen, Klatschen, Schnipsen). Koordinieren von Sprache und Bewegung in sprachbegleiteter, freier Bewegung und in Kinderversen mit Bewegungsaufträgen.

Zeiterfahrung: Erfahren der Phänomene Ruhe und Bewegung, der Einsatzfolge und der Dauer von Atem, Puls und Körpermotorik, im Zusammenhang mit der zeitlichen Struktur von Schallereignissen (Anfang - Ende, Tempo, rhythmische Struktur).

Raumerfahrung: Erfahren verschiedenster Raumwege, -richtungen, -ebenen, -lagen und -dimensionen im Zusammenhang mit der Verfeinerung der akustischen Orientierung.

Klangerfahrung: Umsetzen musikalischer Parameter in eigene Bewegungen im Zusammenhang mit elementaren und komplexen Musikbeispielen; Kennenlernen optischer und körpermotorischer Vorstellungshilfen; spezielle Übungen für die Erfahrung der Bereiche Klangfarbe, Bewegungsfluß (kontinuierliche oder abrupte Bewegung), Dynamik (Intensität in Musik und Bewegung), Akzentuierung, Tonhöhenverlauf (Melodie), Dichte (durch die Bewegungskoordination verschiedener Körperpartien bis hin zur bewußten, ganzkörperlichen Bewegung); Aufgreifen und Gestalten motivischer Strukturen in Musik und Bewegung; Zuordnen von rhythmischen Motiven und Schrittkombinationen, Melodiebildungen und gestischem Bewegungsausdruck.

Tanzgestaltung: Entwerfen und Gestalten von Klang- und Bewegungsmustern in Form von Musik- und Bewegungsostinati; produktive und reproduktive Erarbeitung von Schrittarten und Schrittkombinationen an Beispielen selbst erstellter und vorgegebener Kindertänze; Gestalten von Bewegungsabläufen zu Spielliedern, zB durch Imitation typischer handwerklicher Bewegung und Gesten; Erwerb eines Repertoires an Kinder- und Gruppentänzen und der dazugehörigen Kenntnisse über Aufbau und Funktion der Beispiele.

Formgestaltung: Erschließen einfacher formaler Verläufe an und durch Musik und Bewegung; Bewegungsgestaltungen zu einfachen Liedformen (Unterscheidung von Strophe und Refrain, Da-Capo-Form, Rondo); selbständige Gestaltung von Bewegungsabläufen nach prinzipiellen formgestaltenden Aspekten (Wiederholung, Veränderung, Gegensatz).

Musik- und Bewegungsinterpretation: Die Umsetzung von Bewegungsspuren in graphische Notation; Schulung des Bewegungsgedächtnisses; die Deutung symbolhafter Bewegungen; das Erschließen des Zusammenhanges zwischen Körpersprache und sprachlicher Äußerung; Darstellung von Situationen und Inhalten durch Pantomime und Stegreifspiele. Die Querverbindungen zu den Fachbereichen Deutsch, Darstellendes Spiel und Musikerziehung sind herzustellen.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102375

Alte Dokumentnummer

N6198616753S