Rechtstracker.at

Anl. 1/59

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/5909.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 59

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

DARSTELLENDES SPIEL

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studienveranstaltung soll die Studierenden befähigen, unter Berücksichtigung der alters- und entwicklungsgemäßen Gegebenheiten die Unverbindliche Übung „Schulspiel'' (Darstellendes Spiel) zu gestalten und darüber hinaus das Spiel als methodisches Mittel im Unterricht der Volksschule oder Sonderschule einsetzen zu können. Ferner soll Grundlegendes über das Spiel als Therapie vermittelt werden.

Lehrstoff:

Interaktions- und Sensibilisierungsübungen zur Gruppenbildung (zB Kennenlernspiele, Lockerungs- und Vertrauensübungen, Kommunikationsspiele, Kreis- und Gesellschaftsspiele); Schulung und Erweiterung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit; Übungen aus dem Bereich der Bewegung (Spannung und Entspannung, Körpersprache, Mimik und Gestik, Raumerfahrung, Rhythmik und Tanz), des Klanges (Laut, Geräusch, Ton, Musik), der Sprache (Atem-, Stimm- und Sprechübungen) und des Umgangs mit verschiedenem Material (Masken, Kleider, Requisiten, Farbe, Papier, ua.).

Rollenspiel: Verschiedene Methoden des Einstiegs ins Rollenspiel (Statuentheater, Dia-Technik, Geräuschbilder, ua.); Pantomime; freie und szenische Improvisation, Stegreifspiel, soziales Rollenspiel, Entscheidungsspiele, Planspiele, Spielkombination (Animation); Dramatisieren verschiedener Textvorlagen (Prosa und Lyrik); Spielen von vorgegebenen und selbst gestalteten dramatischen Texten; Spiel mit Masken, Puppen und Figuren. In allen angeführten Spielprozessen ist der Spielleiter ein in die Gruppe integrierter Animator.

Schultheater: Methodische Umsetzung altersadäquater Spielformen für Publikum (Zielgruppen- und Anlaßtheater, Gestaltung von Festen und Feiern); Wissen und Anwendung von Theatermethoden und Theaterformen (wahlweise: Maskenspiel, Figurentheater, Puppenspiel, Schattenspiel, Schwarzes Theater, Episches Theater, Kabarett, Tanztheater, Musiktheater, Straßentheater, Hörspiel, Film, ua.).

Das Spiel als methodische Hilfe im Unterricht: Theoretische Grundlagen des integrierten Schulspiels; methodische Umsetzung von Spiel als Mittel der Motivation, der Veranschaulichung und der Sicherung des Unterrichtsertrages; Kennenlernen und spielerische Umsetzung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen; soziale Rollenspiele zur Bewältigung von Konflikten im Unterricht.

Spiel als Therapie: Spezielle Methodik des Spiels mit behinderten Kindern. Einführung in die Fachliteratur der einzelnen Bereiche.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102377

Alte Dokumentnummer

N6198616755S