Rechtstracker.at

Anl. 1/69

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/6909.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 69

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

MUSIKERZIEHUNG

Lehrstoff:

Stimmbildung, Gesang:

Pflege der individuellen Stimmgattung und Übungen im Blattsingen; physiologisch richtige Tonproduktion unter besonderer Berücksichtigung von Körperhaltung, Atemtechnik, Resonanz, Stimmeinsatz, Stimmansatz, Artikulation, Vokal- und Registerausgleich; Anwendung entsprechend den unterrichtspraktischen Einsatzmöglichkeiten an verschiedenen Formen der Vokalmusik (auch mit Selbstbegleitung); die Kinder-, Jugend- und Erwachsenenstimme aus stimmphysiologischer Sicht; Stimmhygiene als Voraussetzung für die Gesunderhaltung der Singstimme.

Instrumentalmusikerziehung:

Instrumente, auf denen die unten angeführten Anforderungen verwirklicht werden können und ein entsprechender Unterricht an der Pädagogischen Akademie angeboten wird. Zwei Instrumente (Hauptfach, Nebenfach), davon eines ein Tasteninstrument, sind zu wählen.

Nebenfach: Leichte Spielliteratur; Werke aus verschiedenen Epochen in Ergänzung zur Literatur im Hauptfach und unter besonderer Berücksichtigung der unterrichtspraktischen Einsatzmöglichkeiten; Kenntnis der Begleittechnik einer ausreichenden Anzahl von Liedern (notenfreie Beherrschung); Kadenzen und ihre instrumentalspezifische Anwendung bei verschiedenen Arten der Liedbegleitung und bei Vor- und Zwischenspielen zu Liedern; Transpositionsübungen im Hinblick auf stimmtechnische Erfordernisse.

Hauptfach: Zusätzlich: Technische Studien; Spielliteratur in erweitertem Umfang und Schwierigkeitsgrad; Werke aus verschiedenen Epochen und Wiedergabe von Themen und Motiven unter besonderer Berücksichtigung der unterrichtspraktischen Einsatzmöglichkeiten und Erfordernisse; Improvisation im Dienste der Erarbeitung musikkundlicher Begriffe: Erfindungsübungen (freie und gebundene Improvisation).

Gehörbildung:

Übungen im Aufnehmen, Niederschreiben und Wiedergeben von melodischen und rhythmisch-metrischen Kleinformen und Akkordfolgen, vor allem im engen Zusammenhang mit den Lehrinhalten der Studienveranstaltung aus Musiktheorie.

Instrumentenkunde:

Bau, Tonumfang, Klangfarbe, Spielart, Notation und Möglichkeiten der Gruppierung der Instrumente unter besonderer Berücksichtigung der in der Schule und im außerschulischen Bereich gebräuchlichen Instrumente des Laienmusizierens; charakteristische Instrumente musikhistorischer Epochen.

Formenlehre - Werkkunde:

In unterschiedlichen Lehrverfahren ist eine Auswahl von Werken zu erarbeiten, die für die Unterrichtspraxis didaktisch besonders ergiebig und methodisch beispielgebend sind. Syntaktik (Motiv, Periode ua.); Energetik (Reihung, Wiederholung ua.); Satzformen (Liedformen, Variation, Rondo, Sonatenhauptsatzform, kontrapunktische Formen ua.); zyklische Formen (Suite, Konzert, Symphonie ua.).

Musiktheorie:

Intervalle, Tonreihen, Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen; harmoniefremde Töne, alterierte Akkorde, Mehrdeutigkeit der Dreiklänge (Modulation); Einführung in die Bereiche Generalbaß, Kontrapunkt und in die harmonische Entwicklung verschiedener Stilperioden mit verstärktem Einbezug der Kompositionstechniken des 20. Jahrhunderts.

Tonsatz:

Vertiefung und Veranschaulichung der in den Studienveranstaltungen aus Musiktheorie erworbenen Kenntnisse durch schriftliche und instrumentale Übungen im Hinblick auf die entsprechenden unterrichtspraktischen Anwendungsmöglichkeiten. Erstellen von Partituren (Liedsätze, Kantaten, Musizierstücke) für das vokale und/oder instrumentale Musizieren nach verschiedenen unterrichtspraktischen Erfordernissen und Gegebenheiten; Einrichten und Umarbeiten von vorgegebenen Sätzen; Partitur und Klavierauszug; Erstellen einfacher Kompositionen in serieller und freitonaler Technik, auch mit grafischen Notationen; praktische Anwendung und Weiterführung der in den Studienveranstaltungen aus Musiktheorie vermittelten Einführung in die verschiedenen Kompositionstechniken.

Sing- und Musikpraktikum-Ensembleleitung:

Übungen im vokale und/oder instrumentalen Musizieren für den Klassenunterricht und die Freigegenstände Chorgesang und Spielmusik sowie für den außerschulischen Bereich; chorische Stimmbildung;

Erwerb eines reichen Liederschatzes (mehrere Sätze verschiedenen Schwierigkeitsgrades zu einem Lied); Pflege der Volksmusik;

Literaturkenntnis (Lied- und Spielmusiksammlungen, Chorblätter) in Querverbindung zur Studienveranstaltung aus Musikgeschichte;

Einsatzmöglichkeiten und Ausbaustufen des ORFF-Instrumentariums im Rahmen des vokal-instrumentalen Musizierens; Improvisation;

Bewegungserziehung in Verbindung mit dem ORFF-Instrumentarium;

Einstudieren, Interpretieren und Dirigieren von entsprechenden Werken und eigenen Arbeiten (Lehraufgaben der Studienveranstaltung aus Tonsatz).

Musikpädagogik:

Die Funktion des Unterrichtsgegenstandes Musikerziehung (Definition, Analyse); musikpädagogische Motivationsprobleme, didaktische Theoriemodelle, Lehr-, Lern- und Sozialformen im Unterricht; Anleitung zu wissenschaftlicher Arbeit; die geschichtliche Entwicklung der Musikerziehung.

Musikpsychologie: Musikalitätsbegriff, musikalische Begabung und deren Meßbarkeit, Musikalitätstestverfahren, Musikalität in entwicklungspsychologischer Sicht; Hörpsychologie (Musikästhetik, Hörwahrnehmung und -empfindung, Hörtypen, musikalische Rezeption);

angewandte Musikpsychologie (Grundlagen der Musiktherapie; Musik und die Medien ua.).

Musiksoziologie: Funktion der Musik in der Gesellschaft;

soziomusikalisches Verhalten, Musikleben, Musikpflege, Musikkritik, musikalische Umwelt.

Komparative Musikpädagogik: Bildungsinhalte, Stellung der Musikerziehung, Unterrichtsformen und -methoden; Informationen und Vergleiche mit dem Ausland.

Integrative Musikpädagogik: Frage- und Aufgabenstellungen, zeitgeschichtliche, gesellschaftliche, gesamtkünstlerische Ziel- und Wertvorstellungen (fächerübergreifende Aspekte).

Musikgeschichte:

Historischer Hintergrund zu den in Formenlehre-Werkkunde exemplarisch behandelten Werken; Querbeziehungen (historische Längs- und Querschnitte) unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Musik; aktuelle Bezüge des zeitgenössischen in- und ausländischen Musikschaffens.

FACHDIDAKTIK MUSIKERZIEHUNG

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben der Musikerziehung in der Hauptschule; Einführung in die Bereiche des Unterrichtsgegenstandes Musikerziehung (Produktion, Reproduktion, Rezeption, Transformation und Reflexion) unter besonderer Berücksichtigung der Aktionsformen (Singen, Musizieren, bewußtes Hören, Bewegen und kreatives, musikalisches Gestalten) im Hinblick auf die Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung, für die Möglichkeit des Begreifens der musikalischen Umwelt, für das Verständnis der vielfältigen Erscheinungen der Musikkultur, für die Beleuchtung des soziologisch-kulturell-ökonomischen Hintergrundes von Musik, für das eigene musikalische Urteil; die Bereiche des Unterrichtsgegenstandes Musikerziehung und deren mögliche didaktisch-methodische Erschließung.

Bereich Singen: Vom bewußten Umgang mit der Sprechstimme und der Singstimme; Hinführung zum aktiven Singen; Atem- und Stimmtraining, Stimmbildung am Lied, Pflege und Förderung der jugendlichen Stimme; Erwerb eines angemessenen Liederrepertoires österreichischer und fremdländischer Volks- und Kunstmusik; die traditionelle Notenschrift und verschiedene Formen graphischer Notationen als optische Hilfe zur besseren akustischen Wahrnehmung des Klanggeschehens für das Singen; Kriterien der Liedauswahl; Möglichkeiten der Liedvermittlung und -gestaltung in Verbindung mit den Bereichen Musizieren, Hören, Bewegen und Gestalten.

Bereich Musizieren: Möglichkeiten des Einsatzes von Instrumenten, einschließlich des ORFF-Instrumentariums als Lehr-, Lern- und Hilfsmittel; Instrumente als Anregung und Bereicherung im Dienste des Singens, des Musikhörens, der Musikkunde und Werkbegegnung, der Instrumentenkunde und der Wiedergabe von Originalwerken; Notationen als methodische Hilfe zur optischen und akustischen Wahrnehmung des Klanggeschehens für das Musizieren. Möglichkeiten des Selbstbaues und Einsatzes von Klangerzeugern; musikalische Gestaltungsaufgaben und -möglichkeiten in Verbindung mit den Bereichen Singen, Hören, Bewegen und Gestalten.

Bereich Hören: Methodisch-didaktische Erschließung von Musik unter verschiedenen Aspekten der Hörerziehung. Musikhören in enger Verknüpfung mit Instrumentenkunde, Formenlehre/Werkkunde, Musik aus Vergangenheit und Gegenwart unter Berücksichtigung der modernen Medien und der Technik; bewußtes Musikhören als Bildungsinhalt zur auditiven Wahrnehmungserziehung in Verbindung mit den Bereichen Singen, Musizieren, Bewegen und Gestalten; Musikhören als Freizeitverhalten; Erziehung zum kritischen Hörverhalten;

Notenschrift und Notationsweisen als methodische Hilfe der akustischen Wahrnehmung des Klanggeschehens.

Bereich Bewegen: Über die Bewegung Zugang finden zur Musik;

Weckung, Förderung und Pflege der emotionalen, sozialen und schöpferischen Kräfte durch einfache Bewegungsgestaltungen, Bewegungsformen und Tanzgestaltungen bis zu fixierten Bewegungsformen; improvisatorische Gestaltungsübungen mit Sprache, Gestik, Spiel, Musik und Tanz; Musik- und Bewegungserziehung in Verbindung mit den Bereichen Singen, Musizieren, Hören und Gestalten.

Bereich kreatives Gestalten: Ergänzung und Bereicherung durch Anregung, Förderung, Entwicklung und Steigerung der Sensitivität, der Anpassungs- und Wandlungsfähigkeit, der körperlichen Geschicklichkeit und der Selbsttätigkeit; Möglichkeiten des kreativen Gestaltens in enger Verbindung mit allen Bereichen der Musikerziehung.

Methodisch-didaktische Konzeptionen: Die allgemeinen Bildungsziele und didaktischen Grundsätze des Lehrplans der Hauptschule und ihre Verwirklichung in den Bildungs- und Lehraufgaben (Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung, Musikverständnis, Teilnahme am Kulturleben, Freizeitverhalten ua.); die Lehrplanbestimmungen als Ausgangspunkt für didaktische Modelle und unterschiedliche Lehrwege in der Musikerziehung, einschließlich der Freigegenstände Chorgesang und Spielmusik. Der Lehrstoff ist gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Schulstufen zu erschließen. Probleme von Stoffverteilungen; Kriterien der Unterrichtsorganisation;

Unterrichtsplanung: Zielsetzungen, Grundsätze (Prinzipien allgemein, Prinzipien der Stoffauswahl), didaktische Analyse, Planungsverfahren (Gesamt-, Einzelplanung); Unterrichtsformen: Sozialformen (Klassenarbeit, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Team-teaching, Projektarbeit ua.); Aktionsformen (Vortrag, Gespräch, Diskussion, Spiel, Übung, Experiment ua.); Probleme der Messung, Beurteilung und Benotung von Schülerleistungen; Formen der schriftlichen (Tests, Übungs-, Arbeitsblätter), mündlichen (Mitarbeit, Referat, Beitrag) und praktischen Lernkontrollen im Musikunterricht; Informationen über Vorschriften des Prüfens und Klassifizierens; Möglichkeiten der Planung, Durchführung und Auswertung von ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen (Lehrausgänge, Konzert-, Opernbesuch, Musikergespräche, Rundfunk-, Fernseh-, Videoaufzeichnungen, Besuch von Musikergedenkstätten und Instrumentalsammlungen ua.); Gestaltung von Festen und Feiern zu besonderen Anlässen; Teilnahme am Jugendsingen; Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen der Jugenderziehung; Möglichkeiten interdisziplinären Unterrichts; Materialien und Medien in der Musikerziehung: Anleitung zur Analyse und Beurteilung von Lehr- und Unterrichtswerken, Liederbüchern, Notenmaterialien einschließlich der Literatur für Chor und Spielmusik; methodengerechter Einsatz der Anschauungsmittel und der technischen Medien; Anleitung zum Aufbau einer Lehr-, Arbeitsmittel- und Mediensammlung; fachterminologische Begriffe der Musikdidaktik; Einführung in das Studium der Fachliteratur und der Fachzeitschriften.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102387

Alte Dokumentnummer

N6198616765S