Rechtstracker.at

Anl. 1/70

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/7009.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 70

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Lehrstoff:

Grundlagen der Kunst und des visuellen Medienbereiches:

Wahrnehmungstheoretische Grundlagen (zB Gesetze des Wahrnehmens und Gestaltens); kunsttheoretische Grundlagen (zB Theorien der Kunst, Kunst und Ästhetik, Funktionen der Kunst); kunstsoziologische Grundlagen (zB der soziale Charakter der Kunst, Künstler und Gesellschaft). Visueller Medienbereich: Kommunikationstheoretische, soziologische und kulturelle Grundlagen der optischen Massenmedien; ihre Wirkungen und Funktionen (Foto, Film/Video, Fernsehen, Comics, Werbung).

Kunstgeschichte:

Überblick über die Entwicklung von Architektur, Plastik, Malerei und Grafik aus kunstpädagogischer Sicht an Hand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen; besondere Berücksichtigung der europäischen Kunst; Längs- und Querschnitte.

Kunst des 20. Jahrhunderts:

Strömungen und Tendenzen in der Kunst seit der Jahrhundertwende unter besonderer Berücksichtigung der Kunst der Gegenwart.

Kunst in Österreich:

Einblick in die Kunst in Österreich; durch Exkursionen fallweise originale Begegnung mit Werken der Kunst in Österreich; allenfalls Besuch von Ausstellungen und Museen, Galerien, Werkstätten und Ateliers; Übungen im Führen.

Architektur und Umweltgestaltung:

Einblick in Probleme der Architektur, des Städtebaues und Landschaftsschutzes unter Berücksichtigung historischer, ökonomischer, gesellschaftlicher und ästhetischer Bedingungen.

Werkanalyse und Werkinterpretation:

Ikonografische Analyse und ikonologische Interpretation von beispielhaften ästhetischen Objekten, die auch für die Unterrichtspraxis ergiebig sind.

Grafik:

Theoretische Grundlagen: Verschiedene Aspekte, Funktionen, Elemente und Ordnungen grafischen Gestaltens; der technologische Aspekt:

Materialien und Verfahren im Bereich der Handzeichnung, Druckgrafik und grafischen Zwischenverfahren.

Praktische bildnerische Arbeit: Auseinandersetzung mit inhaltlichen und formalen Problemstellungen; Darstellungsmöglichkeiten: linear, flächig, körperhaft, räumlich; Verfahren der Realisation: im Bereich der Handzeichnung mit festen und flüssigen Materialien; im Bereich der Druckgrafik mit Hoch-, Tief-, Flach- und Durchdruckverfahren; grafische Zwischenverfahren und experimentelle Verfahren.

Malerei:

Theoretische Grundlagen: Verschiedene Aspekte, Funktionen und Ordnungssysteme der Farbe; die Elemente des farbigen Gestaltens; der technologische Aspekt: Materialien und Techniken der mittelbaren und unmittelbaren Malerei sowie Verfahren des 20. Jahrhunderts.

Praktische bildnerische Arbeit: Auseinandersetzung mit inhaltlichen und formalen Problemstellungen; Darstellungsmöglichkeiten: flächig, körperhaft, räumlich, transparent; Verfahren der Realisation:

deckende und lasierende Maltechniken, Kreiden, Klebetechniken, Mischtechniken.

Plastik:

Theoretische Grundlagen: Verschiedene Aspekte, Funktionen und Ordnungssysteme der Plastik; die Elemente des plastischen Gestaltens; der technologische Aspekt: Materialien und Verfahren (aufbauend, wegnehmend; treiben, gießen, montieren).

Praktische bildnerische Arbeit: Auseinandersetzung mit inhaltlichen und formalen Problemstellungen; Darstellungsmöglichkeiten:

geschlossene und offene Form, Massen- und Raumstrukturen, statische und kinetische Dimension; Vollplastik und Relief; Verfahren der Realisation: aufbauende, wegnehmende, montierende Techniken, Gießen und Treiben.

Fotografie:

Theoretische Grundlagen: Verschiedene Aspekte und Funktionen der Fotografie; Elemente fotografischen Gestaltens; der technologische

Aspekt: Geräte, Material und Verfahren.

Praktische bildnerische Arbeit: Auseinandersetzung mit inhaltlichen und formalen Problemstellungen; Gestaltungsmöglichkeiten:

Aufnahmestandpunkt, Ausschnitt, Lichteinfall, Distanz, Blickwinkel, Schärfe; Verfahren der Realisation: Aufnahme- und Labortechniken.

Schrift- und Typografie:

Theoretische Grundlagen: Verschiedene Aspekte, Funktionen und Ordnungssysteme der Schrift; die Wechselbeziehung von Schrift und Bild; der technologische Aspekt: Materialien und Techniken.

Praktische bildnerische Arbeit: Auseinandersetzung mit inhaltlichen und formalen Problemstellungen; Buchstabe allein und in Zusammenhang als Bildelement; Gestaltungsmöglichkeiten: Form, Rhythmus, Anordnung;

Verfahren der Realisation: Schreiben, Drucken, Anreiben, Kleben, Relieftechniken.

FACHDIDAKTIK

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Lehrstoff:

Teilaufgaben des Unterrichts aus Bildnerischer Erziehung an der Hauptschule; Erarbeitung und Anwendung eines Instrumentariums, um die bildnerische Sprache als Ausdrucksmittel gebrauchen zu können, um an Kunst und Alltagskultur reflektierend und handelnd teilnehmen zu können; Einführung in die Geschichte der Kunstpädagogik unter besonderer Berücksichtigung der Konzepte von 1945 bis heute; Erstellung eines aktuellen Fachzielkatalogs; Einführung in bezugswissenschaftliche Aspekte als Grundlage der Vermittlung von Fachinhalten (insbesondere Psychologie, Wahrnehmungstheorie, Soziologie, Unterrichtswissenschaft); fachgerechte Gliederung und stufengemäße Aufbereitung der Inhalte des Hauptschullehrplanes für Bildnerische Erziehung; Umsetzung des Fachzielkatalogs; Lernzielproblematik; Erstellung von fachorientierten, altersgemäßen, praxisgerechten Unterrichtseinheiten, -passagen und -projekten unter Berücksichtigung adäquater Methoden und Sozialformen; Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung (im Hinblick auf individuelle Faktoren wie Entwicklungsstand, Arbeitstempo, Interessen, Möglichkeiten positiver Verstärkung); räumliche und zeitliche Organisation technischer Abläufe; Möglichkeiten der Sicherung des Unterrichtsertrages; Anleitung zur Beurteilung von Unterrichtsprozessen und -ergebnissen; Kriterien und Methoden für Jahresplanungen; Möglichkeiten der Einplanung und Umsetzung von Unterrichtsprinzipien; Planung und eventuell Realisierung schulischer Veranstaltungen wie Lehrausgänge, Ausstellungen, fachübergreifender Projekte, Aktionen; Kenntnis/Auswahl/Beschaffung/Anwendung und allenfalls Herstellung von fachspezifischen Unterrichtsmedien wie:

Kunstdrucke, Dias, Videoaufzeichnungen, Filme, Arbeitsblätter, Lehr- und Arbeitsbücher; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichtsgestaltung; Erarbeitung einer Literaturübersicht; Anleitung zum fachwissenschaftlichen Arbeiten.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102388

Alte Dokumentnummer

N6198616766S