Rechtstracker.at

Anl. 1/80

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/8009.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 80

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

2. Freigegenstände:

2.1 Zusätzliche Fachgegenstände

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studienveranstaltung hat die Aufgabe, jene Kenntnisse sicherzustellen, die für die Unterrichtserteilung aus Latein als Freigegenstand an der Hauptschule erforderlich sind.

Lehrstoff:

Formenlehre: Deklination (Nomen, Pronomen, Numerale); Konjugation; Steigerung; Präpositionen; Konjunktionen.

Syntax: Behauptungssatz; Fragesatz, Begehrsatz, Relativsatz, Konjunktionalsätze; Consecutio temporum; Infinitivkonstruktionen (AcI, NcI), Partizipialkonstruktionen; Gerundium, Gerundivum. Formenlehre und Syntax sind nicht voneinander getrennt, sondern als Einheit zu sehen, deren Integration erst zum Spracherwerb führt.

Grammatik (Sprachvergleich) und Fremdwortschatz: grammatische Strukturen des Lateinischen, die im Deutschen keine formale Entsprechung finden, sind jenen deutschen Strukturen gegenüberzustellen, die dasselbe ausdrücken. zB AcI, NcI, Gerundivum, Adverb (im Lateinischen Endung, im Deutschen wie Adjektiv), Ablativ, Vokativ, Consecutio temporum; Zusammenstellung von aus dem Lateinischen stammenden Fremd- und Lehnwörtern nach Sachgebieten.

Metrik: Behandlung des Hexameters und des elegischen Distichons im Lateinischen (an Hand von Ovid, Vergil); dabei ist vor allem zu berücksichtigen: Silbenquantität - Gegenüberstellung des quantitierenden (Latein) und des akzentuierenden (Deutsch) Prinzips; Elision; Versus spondiacus; Verseinschnitte.

Kulturkunde: Leben im antiken Rom, dabei vor allem: Religion, Organisation des staatlichen Bereichs, Rechtswesen, Familie, Erziehung, Frau, Beamtentum, Heerwesen, Bauwesen, Sklaventum; Vergleich zum Leben im antiken Griechenland sowie zum Leben im Europa des 20. Jahrhunderts.

Kunst: Architektur (sakral und profan); Plastik (Pflege der griechischen Kunst - original-römische Elemente); Malerei (dabei ist jeweils von den Fundorten bzw. von den heutigen Standorten auszugehen).

Literatur: Geschichtsschreibung (Cäsar, Sallust, Livius, Tacitus); Rhetorik (Cicero); Dramatik (Plautus, Terenz).

Geschichte: Darstellung der Geschichte des römischen Reiches von den Anfängen über die Königszeit, die Republik, die Kaiserzeit bis zum Niedergang. Dabei sollen folgende Leitgedanken im Vordergrund stehen: Die Gabe der Römer, staatliche Organisation unter verschiedenen Bedingungen aufzubauen und zu vervollkommnen; Idee und Wirklichkeit (mit Auswüchsen) der verschiedenen Staatsformen - genaue Analyse des Zeitalters der Republik und des Prinzipats; Einbeziehung der jeweiligen Situation des Volkes, also des „kleinen Mannes''.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102398

Alte Dokumentnummer

N6198616776S