Rechtstracker.at

Anl. 1/81

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/8109.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 81

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

ERGÄNZUNGSSTUDIUM

POLYTECHNISCHER LEHRGANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Studierenden mit den Fächern GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE,

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE, PHYSIK UND CHEMIE, BIOLOGIE UND

UMWELTKUNDE soll die Möglichkeit geboten werden, eine Qualifikation für den „sozial- und wirtschaftskundlichen Studienbereich'' bzw. für den „naturkundlich-technischen Studienbereich'' des Studienganges für das Lehramt an Polytechnischen Lehrgängen zu erwerben.

Lehrstoff:

Die Inhalte dieses Ergänzungsstudiums ergeben sich unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Qualifikation im Rahmen des Studienganges für das Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen

Lehrgängen, und zwar wie folgt: Sozial- und wirtschaftskundlicher

Studienbereich: durch die entsprechenden Teile aus den Studienfächern Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde.

Naturkundlich-technischer Studienbereich: durch die entsprechenden Teile aus den Studienfächern Physik und Chemie, Biologie und Umweltkunde.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN/

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausbildung und Schulung der Raumvorstellung sowie der Fähigkeit, räumliche Probleme mit Hilfe geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch erfassen und lösen zu können; Hinführung zur Genauigkeit, Sauberkeit und zu präzisen sprachlichen Formulierungen;

Erkennen von Querverbindungen zur Mathematik, zu den Naturwissenschaften, zur Technik und zur Bildenden Kunst;

geometrische Formen und Strukturen räumlicher Gebilde erfassen und analysieren können; räumliche Objekte durch Abbildungsverfahren zeichnerisch darstellen können; zeichnerische Darstellungen von räumlichen Objekten und Plänen richtig lesen können; Zeichentechniken, Kotierungen und Beschriftungen beherrschen.

Lehrstoff:

Anschauliche Entwicklung des Projektionsbegriffes und der Grundbegriffe der Darstellenden Geometrie, des Geometrischen Zeichnens und des Technischen Zeichnens; zugeordnete Normalrisse von ebenflächig begrenzten Körpern, die sich in einfacher und allgemeiner Lage zu den Koordinatenebenen befinden; Lösung der Grundaufgaben mit Hilfe zugeordneter Normalrisse; perspektive Affinität; Normalriß des Kreises; Ellipsenkonstruktionen; Normalriß der Kugelfläche und ihrer Schnitte; die Begriffe Tangentialebene, Sehgrenze, Umriß; Pyramiden- und Prismenflächen; ihre ebenen Schnitte und Netzkonstruktionen; Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper (praxisnahe Objekte). Kegel- und Zylinderflächen; ebene Schnitte der Drehkegel- und Drehzylinderfläche in einfacher Lage zu den Koordinatenebenen mit projizierenden Ebenen; Parallelrisse der Schnittkurven; Verebnung der Drehkegel- und Drehzylinderfläche; Parabel- und Hyperbelkonstruktionen; Verschneidungen der behandelten Flächen in einfacher Lage zu den Koordinatenebenen (Rohrverbindungen, Gewölbeform, Bohrungen); Begriff der Raumkurve, Tangente.

Schiefe und normale Axonometrie; Herstellung axonometrischer Bilder von technischen Objekten sowie der behandelten Flächen mit ihren Schnittkurven durch koordinatenmäßiges Aufbauen und mit Hilfe des Einschneideverfahrens; Handhabung von geeigneten Zeichengeräten für Bleistift- und Tuschzeichnungen; Verwendung von Schriftschablonen; allgemeine Richtlinien und Grundlagen für die Ausführung von geometrischen Zeichnungen und Werkzeichnungen; maßstäbliches Zeichnen; die Elemente der Maßeintragung; Schnittdarstellungen von technischen Objekten; genormte Symbole für technische Zeichnungen verschiedener Fachgebiete; Handskizzen als Grundlage für Situations- und Entwurfszeichnungen.

Interpretation des geltenden Lehrplanes und Umsetzung der Lehrplanbedingungen in Lehrstoffverteilungen; Unterrichtsformen und Lernschritte, besonders darbietende und erarbeitende Methoden, Gemeinschafts-, Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit; Möglichkeiten der Selbsttätigkeit und Schülermitarbeit; Möglichkeiten der Differenzierung nach stofflichen, methodischen und didaktischen Gesichtspunkten; Schulung der sprachlichen Formulierungsfähigkeit;

Zeichentechnik an Tafel und Overheadprojektor für den Lehrer;

Möglichkeiten der Folienherstellung; Kriterien der Leistungsbeurteilung; Kenntnis und Einsatzmöglichkeiten der approbierten Lehr-, Lern- und Arbeitsbücher; Fachliteratur; kritische Auseinandersetzung mit Arbeitsmitteln und Medien; Möglichkeiten einfacher Modellherstellung durch die Schüler als Vorbereitung (Arbeitshilfe), Resultat, Verknüpfung oder Sicherung; Erstellen eines Kataloges von ständig greifbaren Hilfs- und Veranschaulichungsmitteln.

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse und Fertigkeiten der Kurzschrift nach der DEK, Wiener Urkunde 1968, unter besonderer Bedachtnahme auf einwandfreie Tafelschrift. Systemgerechte Übertragung lang- und maschinschriftlicher Vorlagen, Lesen eigener und fremder Stenogramme, Schreiben nach Ansage sowie silbengenaues Diktieren; Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Kurzschrift und über die Kurzschriftsysteme anderer Länder; Anwendung der didaktischen Grundsätze aus dem Fachbereich.

Lehrstoff:

Genaue Kenntnis und Anwendung der Systemkunde der Kurzschrift; praktische Übungen im systemgenauen Schreiben, getrennt nach Verkehrsschrift und Eilschrift, unter Berücksichtigung der „Vorbildschrift''; Aufnahme von Diktaten in der Dauer von drei Minuten bis zu einer Geschwindigkeit von 120 Silben/min.

MASCHINSCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben auf mechanischen, elektrischen und elektronischen Schreibmaschinen in einer angemessenen Geschwindigkeit; Erlangen einer ausreichenden Fertigkeit im Schreiben nach Vorlage oder Ansage; Kenntnis und Beherrschung der gültigen Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A-1080); Ausarbeitung von Schriftstücken mit und ohne Vordruck unter Verwendung von Textautomaten; ausreichende Kenntnis der Maschinenkunde, einschließlich der Vervielfältigungsverfahren, der Büroorganisation und -automation; Anwendung der didaktischen Grundsätze aus dem Fachbereich; Entwerfen von Unterrichtseinheiten, Herstellen von Anschauungsmitteln.

Lehrstoff:

Richtige Körper- und Handhaltung; Erarbeitung des Tastenfeldes einschließlich der Ziffern und Zeichen; Erlangen einer Fertigkeit in der Zehn-Minuten-Abschrift von 2200 Reinanschlägen unter Zugrundelegung einer Fehlerquote von 0,5% der Vollanschläge, im Drei-Minuten-Diktat von 60 Silben/min; silbengenaues Diktieren in verschiedenen Geschwindigkeiten, Ausarbeiten von Schriftstücken mit und ohne Vordruck nach ungegliederter Vorlage oder direkter Ansage; Kenntnis und Anwendung der zusätzlichen Funktionen des Textautomaten, wie Speichern, Abrufen, Korrigieren, Bausteinkorrespondenz und Serienbrief; Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Schreibmaschine; Kenntnis und Anwendung der Maschinenkunde (Teile der Schreibmaschine, Einfärbung, Typenträger, Funktionstasten); Pflege der Schreibmaschine; Vervielfältigungsverfahren; Büroorganisation und -automation.

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben in einer angemessenen Geschwindigkeit; Kenntnisse und ausreichende Fertigkeit aus Kurzschrift nach der DEK mit einwandfreier Tafelschrift; Kenntnis und Beherrschung der gültigen Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A-1080), Ausarbeitung von Schriftstücken mit und ohne Vordruck nach kurzschriftlicher Aufnahme oder nach Phonogramm; Übertragungen eigener und fremder Stenogramme in Maschinschrift; Schreiben nach Tonträgern und Herstellung von Phonogrammen nach den Richtlinien für Phonographie; Kenntnis der Maschinenkunde und Bürotechnik;

Vermittlung der unterrichtlichen Aufbereitung fachspezifischer Probleme; Anwendung der didaktischen Grundsätze aus dem Fachbereich;

Entwerfen von Unterrichtseinheiten, Herstellen von Anschauungsmitteln.

Lehrstoff:

Erlangen einer Fertigkeit in der Zehn-Minuten-Abschrift von 2200 Reinanschlägen/min., im Drei-Minuten-Diktat von 60 Silben/min.; silbengenaues Diktieren in die Maschine, ins Stenogramm und Arbeiten mit dem Diktiergerät; Ausarbeiten von Schriftstücken mit und ohne Vordruck nach Stenogramm oder Phonogramm; Erlangen einer Fertigkeit in der Kurzschrift von 120 Silben/min.; systemrichtiges Schreiben von Verkehrsschrift und Eilschrift nach der DEK; silbengenaues Diktieren von verschiedenen Geschwindigkeiten.

BUCHHALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschung der Grundzüge einer ordnungsgemäßen Buchführung. Der Studierende soll in der Lage sein, selbst kleine Beispiele für die Unterrichtsarbeit am Polytechnischen Lehrgang zu erstellen, sowie Belege aus dem täglichen Geschäftsbereich lesen und verarbeiten können.

Lehrstoff:

Einführung:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; Aufzeichnungspflicht; Belegwesen; Gewinnermittlungsarten.

Grundzüge der Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; Steuersätze; formale Bestimmungen; Übungen zur Abfassung einer Umsatzsteuervoranmeldung.

System der Doppik:

Begriff und Merkmale der doppelten Buchhaltung; Inventur; Inventarium; Bilanz; Erfolgsermittlung; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.

Kontenrahmen (ÖPWZ); Kontenplan.

Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch:

Wareneinkauf; Warenverkauf; Zahlung, Rücksendungen, Nachlässe, Frachtkosten, Skonto (Bruttomethode), Privatentnahmen, Steuern, Löhne und Gehälter, Anlagenkauf und -verkauf; diverse Aufwendungen, diverse Erträge, Ausarbeitung eines Monatsgeschäftsfalles.

Bilanzlehre:

Jahresabschluß in den wesentlichen Grundzügen; Grundzüge der Anlagenbewertung, der Investitionsförderung im Sinne des ESTG (Rücklagen), der Rechnungsabgrenzung, der Rückstellungen und der Forderungsbewertung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Kassabuch; Wareneingangsbuch; Anlagenverzeichnis; Erfolgsermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Auswertung der Daten des Rechnungswesens:

Betriebskennziffern, insbesondere Umschlagshäufigkeit, Rentabilität, Cash flow.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102399

Alte Dokumentnummer

N6198616777S