Rechtstracker.at

Anl. 1/82

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/8209.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 82

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

2.2 Sonstige Fachgegenstände

BERUFSKUNDLICHE INFORMATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erschließung fachspezifischer Denkstrukturen und Methoden, die für die Bewältigung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes des jeweils geltenden Lehrplans für die Unverbindliche Übung „Berufskundliche Information'' bedeutsam sind. Die Berufskundliche Information (für Schüler im neunten Jahr der allgemeinen Schulpflicht) dient vor allem der allgemeinen Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt und soll dem Schüler bei der Wahl des Erstberufs helfen. Der Gegenstand hat die Aufgabe, Kompetenzen für die Information und Beratung bei der Berufsfindung und für die Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt und deren Aufarbeitung im Unterricht zu vermitteln. Möglichkeiten sinnvoller Verbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen gesucht werden.

Lehrstoff:

Einblick in die Arbeits- und Berufswelt sowie in die wesentlichen Prozesse und Probleme von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.

Der Mensch in der Arbeitswelt: Aufgaben und Zusammenwirken von Arbeitnehmer und Arbeitgeber am Arbeitsplatz; die Arbeit als Mittel des Lebensunterhalts und als Mittel der Selbstverwirklichung und Identitätsfindung/Identitätsbildung; Arbeitsbedingungen und Arbeitsklima; inner- und überbetriebliche Mitbestimmung. Organisationsformen von Arbeit; ökonomische, soziale und psychische Auswirkungen von Arbeitslosigkeit - Jugendarbeitslosigkeit.

Berufsfelder - Berufsgruppen: Arbeit - Beruf; Berufswahl - Berufswahlreife; Orientierung in den Berufsfeldern/Berufsbereichen;

Berufsanforderungen - Berufsinteressen.

Möglichkeiten der Berufsausbildung: Berufsausbildungsgesetz;

Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz; duale Ausbildung - Ausbildung über Vollzeitschulen; Möglichkeiten der schulischen und außerschulischen beruflichen Weiterbildung; berufliche Mobilität - Umschulung.

Zusammenhang zwischen Arbeit und Beruf: Arbeitszeit; Schicht- und Nachtarbeit; Beruf als Erwerbsquelle (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung); Bewertung von Arbeitsplätzen (analytische Arbeitsplatzbewertung, Zeitnehmung, REFA); Humanisierung der Arbeitswelt; Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung; geteilter Arbeitsmarkt, Arbeitsmarkt für Frauen, Männer, Jugendliche, Gastarbeiter; Entwicklungen in der Arbeitswelt (Rationalisierung, Automation, neue Techniken).

Orientierung in Berufsfeldern (Fallstudien, Auswahl nach der regionalen Berufs- und Beschäftigungsstruktur): die wichtigsten Berufe der einzelnen Wirtschaftszweige, aufgearbeitet nach den zwölf Tätigkeitsbereichen.

Arbeitswelterfahrung/praktische Berufsinformation:

Betriebserkundung (Berufs- und Arbeitsplatzerkundung); Kooperation mit den Interessenvertretungen und der Arbeitsmarktverwaltung - Berufsberatung.

Interessenvertretungen - Arbeits- und Sozialrecht: berufliche Organisationen und Interessenvertretungen; Gewerbebehörden und Kammern; Arbeitsamt - Berufsberatung; Arbeitsgericht; Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsverfassung, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit.

Didaktisch-methodische Schwerpunkte: Unterrichtsarbeit in einer stark heterogenen Schülergruppe (Alter, verschiedene Schulstufen, soziale Schichten, Ausländer); Grundlage für erfolgreiche Unterrichtsarbeit ist der verstärkte Einsatz von Arbeitsmitteln (audio-visuelle Medien, Nachschlagewerke, Informationsschriften) als Informationsquelle, zur Veranschaulichung und als Basis für selbständige Informationsbeschaffung; Realbegegnungen an außerschulischen Lernorten (Betriebe, Berufsschule, Interessenvertretungen, Beratungs- und Vermittlungsinstitutionen).

Unterrichtsmethoden: Aktionsformen (Diskussion, Interview, Vorträge von Experten mit Anfragen); Arbeitsformen (Brain-storming, Rollenspiel, Planspiel, Entscheidungsspiel); Sozialformen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit, Arbeit im Plenum); Schwerpunktbildungen nach Schülerinteressen - innere Differenzierung; Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen (Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/Arbeitgeber, Arbeitsmarktverwaltung - Berufsberatung), Funktion des Schülerberaters.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102400

Alte Dokumentnummer

N6198616778S