Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/83Anlage eins /, 83
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
D. WEITERE UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE FÜR DEN STUDIENGANG
ZUM LEHRAMT AN SONDERSCHULEN
1. Pflichtgegenstände
HUMANWISSENSCHAFTEN
ALLGEMEINE SONDERPÄDAGOGIK
Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Rahmen der Allgemeinen Sonderpädagogik soll eine Überschau über das gesamte Gebiet der Erziehung behinderter Kinder einschließlich von Überschneidungsfeldern geboten werden. Grundfragen und allgemeine Prinzipien, die in mehreren Fachrichtungen von Bedeutung sind, strukturelle Zusammenhänge und das gesamte gesellschaftliche Bedingungsgefüge sind ebenso zu behandeln wie die besonderen Gegebenheiten und Bildungsbedingungen in den einzelnen Sparten der Sonderpädagogik. Eine grundlegende Orientierung im System der Behindertenvorsorge in Österreich soll auch die Einordnung der eigenen Lehrertätigkeit in den Gesamtkomplex ermöglichen.
Lehrstoff:
Der Begriff der Behinderung; Paradigmen; Theoriebildung in der Sonderpädagogik; Ursachen, Schweregrad und Formen der Behinderung; Behinderung unter pädagogischem Aspekt; Binnendifferenzierung und Außenbezüge der Sonderpädagogik.
Institutionen der Erziehung von Behinderten: Übersicht über das gegenwärtige Erziehungswesen für Behinderte; Früh- und Elementarbereich, vorschulischer Bereich, Schulbereich, berufsbildender Bereich, Erwachsenenbereich; Heimerziehung.
Das österreichische Sonderschulwesen: gesellschaftliche Aufgaben der Sonderschule, Schulorganisation, Statistik;
Schulpflichtregelungen (Aufnahme, Entlassung, sonderpädagogische Gutachten); Reformtendenzen in der Behindertenpädagogik;
Schulversuche.
Überblick über die einzelnen Sparten der Sonderpädagogik: Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Verhaltensauffälligenpädagogik.
Rahmenbedingungen des Schulunterrichtes: Schulbau, Schulausstattung (behindertengerechtes Bauen), Schülertransport, Schulbuchaktion; Aufzeigen der Möglichkeiten und Mittel zur speziellen Betreuung Behinderter.
Maßnahmen und Rechtsvorschriften für Behinderte:
Familienlastenausgleichsgesetz, Behindertengesetze der Länder, Jugendfürsorgerecht, Sachwalterschaft, berufliche Rehabilitation (Invalideneinstellungsgesetz); Verhalten gegenüber
Behinderten; Vereine und Selbsthilfegruppen; Behinderung und Gesellschaft (Einstellungen, Stigmatisierungseffekte); Geschichte und Strukturwandel der Sonderpädagogik.