Rechtstracker.at

Anl. 1/85

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/8509.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 85

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

GEISTIGBEHINDERTENPÄDAGOGIK

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Aus den folgenden Bereichen sollen grundlegende und für das Verständnis der Zusammenhänge wesentliche Kenntnisse vermittelt werden: Geschichte; Personenkreis und pädagogische Aufgabenstellung; sonderpädagogische Maßnahmen und Organisationsformen; psychologische, sozialpsychologische und soziologische Aspekte der geistigen Behinderung; medizinische und rechtliche Aspekte; Möglichkeiten und Grenzen der Förderung der Geistigbehinderten.

Lehrstoff:

Ansätze, Tendenzen und Zielsetzungen der Geistigbehindertenpädagogik (speziell in Österreich); Problematik einer Abgrenzung des Personenkreises, der Komplexität und Häufigkeit (mit besonderer Berücksichtigung der Schulfähigkeit); Problematik der schulischen Aufgabenstellung; Ziele und Fehlziele einer umfassenden Erziehung (realistische Ansätze); Früherfassung und elementare Betreuung und Beratung; Elternhaus und familienergänzende (-ersetzende) Institutionen; Schulen und schulbegleitende Institutionen und Maßnahmen; weiterführende Institutionen und Einrichtungen; Entwicklungspsychologie und entwicklungspsychologische Modelle; Lernpsychologie und verhaltenstherapeutische Ansätze; der Geistigbehinderte und sein soziales Umfeld; Psychodiagnostik (Entwicklungsgitter, Beobachtungssysteme); einschlägige rechtliche Bestimmungen; österreichisches Behindertengesetz (Schulrecht, Behindertengesetze); Lehrplan, Unterrichtsinhalte und Unterrichtsgestaltung; Arbeitsmittel; besondere methodische Erfordernisse.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102403

Alte Dokumentnummer

N6198616781S