Rechtstracker.at

Anl. 1/90

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/9009.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 90

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

MATHEMATIK

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben des Mathematikunterrichts in der Allgemeinen

Sonderschule: als Befähigung zum Erkennen von Situationen und zum Lösen von Problemen im täglichen Leben, soweit sie zahlen- oder größenmäßig faßbar sind; als wesentlicher Beitrag zur geistigen Entwicklung des Kindes; als logische Denkschulung; als Schulung zum Symbolverständnis, zur Abstraktionsfähigkeit, zur Merkfähigkeit und zur Raumorientierung; als Form spielerischer und kreativer Kombinationsfähigkeit sowie als Möglichkeit, Kooperation und Kommunikation zu fördern.

Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen in den einzelnen Lernbereichen des Mathematikunterrichts; logische Denkschulung im pränumerischen Bereich mit dem Prinzip von Handeln-Denken-Verbalisieren; Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse über Menge-Zahl (kardinaler und ordinaler Aspekt); Zahlenbereiche; Zahlenoperationen; Rechengesetze und schriftliche Rechenverfahren; Relationen, Gleichungen und Ungleichungen; Größen und Bearbeiten von Problemen in Sachsituationen; geometrische Grunderfahrungen, Umfang- und Flächenberechnungen; Einführung in das praktische Werkzeichnen;

spielerischer Umgang mit Zahlen, Flächen und Körpern; logische Spiele.

Mathematik im Hinblick auf das lernbehinderte Kind;

sachstrukturelle und psychologische Zusammenhänge; Entwicklung des mathematischen Denkens (Stadien der Intelligenz- und Denkentwicklung sowie der Raumvorstellung, Stadien des Problemlösens), operative und andere Lernprinzipien im Mathematikunterricht; Repräsentationsformen mathematischer Sachverhalte (handlungsorientierte, bildhafte und symbolische Darstellungen); spezifische Rechenstörungen und ihre Behebung; Möglichkeiten des abwechslungsreich gestalteten Übens und Wiederholens; die besonderen lebenspraktischen Zielsetzungen des Mathematikunterrichtes in der Oberstufe der Allgemeinen Sonderschule (Anwendbarkeit, Berufsvorbereitung ua.); zeitgemäße Formen der Datenverarbeitung (elektronische Rechengeräte).

Inhalte und Methoden der Lernbereiche des Mathematikunterrichts:

Schwerpunktsetzungen und Zielgewichtung im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; fachspezifische Modelle zur Zahlbegriffsbildung (zB Zuordnen, Mächtigkeitsvergleiche, Bündeln, Zählen, Darstellungsformen von Zahlen) und zur Erweiterung von Zahlenbereichen (Bündeln - Stellenwertsystem, Größen, Zahlenstrahl); sonderschulgemäße Anleitungs- und Übungsformen zur Ausbildung von Raumvorstellungen (einfache Orientierungsübungen, Lagebeziehungen, Hantieren mit Flächen und Körpern durch Falten, Kneten, Ausschneiden); Veranschaulichungsmodelle zur Erarbeitung von Zahlenoperationen und entsprechende Rechenregeln und -verfahren (Mengenbilder, Rechenbaum, Stellenwerttafel, Zahlenstrahl) sowie Herausstreichen der Bedeutung des Schätzens bzw. überschlagenden Rechnens; Zugänge zur Gewinnung von Möglichkeiten der Schaffung von Modellvorstellungen im Bereich der Größen; Darstellen von Modellen und Hilfen zur Lösung von Sachsituationen (Textgestaltung, graphische Darstellung, vorhandene Zahlen und Größen, Reduktion auf kleine Zahlen als Lösungshilfe, überschaubare Zahlen, sprachliche Formulierung und entsprechende mathematische Operation); Möglichkeiten der Schulung des Beziehungsdenkens (zB Zuordnen) und Darstellen von Modellen, die zum Erkennen mathematischer Zusammenhänge in Sachsituationen hinführen (zB Tabelle, Operator); Veranschaulichungsformen der Bruchzahl und Möglichkeiten der Einführung in das Wesen der Bruchzahl (Bruch als Teil von Flächen, Mengen, Bruch als Division; Bruch als Verhältnis von Teilen zum Ganzen); Möglichkeiten des spielerischen Umgangs mit Zahlen, Flächen und Körpern (etwa Zahlenrätsel, Zahlenfolgen, Strategiespiele, Torspiele, Labyrinthspiele, Bauen mit Würfeln;

Bauen, Kneten, Schneiden und Basteln mit verschiedenen Materialien;

Faltschnitte, Bandornamente; Tangram, Soma-Würfel); geometrische Grunderfahrungen, zB Lagebeziehungen zwischen Gegenständen der Umwelt (Topologie); Formen von und an Flächen und Körpern; Handhabung von Zeichengeräten und zeichnerische Darstellung von geometrischen Grundfiguren; Messen und Rechnen mit Längenmaßen, Flächenmaßen und Raummaßen; die besonderen Lerninhalte der Lehrplan-Oberstufe;

Methodenkonzeptionen des Mathematikunterrichts im Zusammenhang mit ihren Voraussetzungen: Prinzip des aktiven Lernens und operatives Vorgehen; Integrationsprinzip; anwendungsorientierter Mathematikunterricht; Prinzip der Stabibilisierung, Spiralprinzip, Variation der Veranschaulichung.

Fachspezifische Unterrichtsplanung für den Mathematikunterricht; Entwicklung von Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts auf Grund mathematischer und didaktischer Analysen; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; Technik der mittel- und langfristigen Planung; Gestaltung von Förderstunden; Planung individueller Programme bei stark unterschiedlicher Lernfähigkeit und im Mehrstufenunterricht.

Unterrichtsmedien und -materialien: Herstellen und Anwenden von Lehr- und Lernmaterialien; Beurteilung, Verwendung und Analyse von Mathematikbüchern; Anwendbarkeit von Lernprogrammen im Mathematikunterricht; Methoden, Probleme und Formen der Leistungsbeurteilung.

Literaturverarbeitung: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und deren selbständiger Anwendung in der Unterrichtspraxis.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102408

Alte Dokumentnummer

N6198616786S