Rechtstracker.at

Anl. 1/98

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/9809.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 98

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

SPRACHHEILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Sprachbeeinträchtigtenpädagogik: Überblicksmäßige Kenntnis von möglichen Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache; Einführung in die Möglichkeiten der Erfassung und Begutachtung sprachlich beeinträchtigter Kinder; Kenntnis der Bedeutung der unterstützenden Mitwirkung der „Nicht-Sprachheilpädagogen'' bei der Besserung bzw. Behebung von Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache.

Lehrstoff:

Ursachen, Erscheinungsformen (Dyslalie, Dysgrammatismus, Rhinophonie, Poltern, Stottern, Lese-Rechtschreib-Schwäche) und Möglichkeiten der Feststellung von Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache bei den für einen Sonderschullehrer relevanten Kindergruppen; primäre (motorische, sensorische, kognitiv-amnestische, autistische) und sekundäre (milieu-, entwicklungs-, psychogenbedingte sowie psychotische, postencephalitische bzw. posttraumatische) Sprachentwicklungsstörungen; der Zusammenhang zwischen sprachlichen Beeinträchtigungen und Lese-Rechtschreib-Schwäche; Grundzüge gesamtpersoneller Fördermaßnahmen bei sprachlich beeinträchtigten Kindern als Basis für eine Kooperation mit den „Sprachheillehrern''.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102416

Alte Dokumentnummer

N6198616794S