Rechtstracker.at

Anl. 1/12

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1209.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 12

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

UNTERRICHTSWISSENSCHAFT

Lehrstoff:

Theorien des Unterrichts:

Unterrichtstheoretische Grundbegriffe und Grundeinsichten, wie Zielfragen des Unterrichts, Unterrichtsformen, Gliederung des Unterrichts, Unterrichtsmedien, Voraussetzungen des Unterrichts und deren Integration in didaktische Modelle; Konsequenzen verschiedener didaktischer Modelle für die Planung und Gestaltung von Unterricht.

Unterrichtliche Handlungskompetenzen:

Ausgewählte Unterrichtssituationen, wie Einstiegssituationen, Erarbeitungsmodelle, Übungs- und Festigungsmodelle unter Bezugnahme auf die lerntheoretischen Grundlagen; begründete Auswahl von verschiedenen Lehr- und Lernorganisationen (zB lernzielorientierter Unterricht); Unterrichts- und Sozialformen, alternative Methodenkonzeptionen, wie Projektunterricht, Planspiel, Teamteaching. Didaktische Funktion und Einsatz der Medien; kurz-, mittel- und langfristige Planung nach allgemeindidaktischen Prinzipien unter Berücksichtigung altersangemessener Formen der Mitplanungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schüler; Fragen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, wie Funktionen der Beurteilung, Möglichkeiten der Leistungsfeststellung, Formen der Beurteilung, Verordnung über Leistungsbeurteilung.

Voraussetzungen des Unterrichts:

Unterricht in seiner Abhängigkeit von ihn bestimmenden Faktoren (personale, situative, materiale); Analyseformen der Voraussetzungen des Unterrichts; Berücksichtigen der Voraussetzungen bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts (individualisierter, differenzierter Unterricht, Förderdidaktik).

Zielanalyse:

Auswahl, Legitimation und Revision von Zielen und Inhalten; Präzisierung von Zielen; unterrichtliche Konsequenzen aus den Didaktischen Grundsätzen und Unterrichtsprinzipien; Lehrplantheorie und -analyse im Gesamtzusammenhang der internationalen Curriculumdiskussion; Bildungssinn der Unterrichtsfächer und Inhaltsfragen des Unterrichts; Lehrplananalyse und methodisch-didaktische Analysen als Grundlage für lang- und mittelfristige Planungen. Gesellschaftspolitische und historische Bedingtheiten des Unterrichts; Theorie der Schule; Veränderbarkeit von Unterricht auf Grund historischen und sozialen Wandels.

Eigenverantwortlichkeit des Lehrers:

Wahrnehmen der unterrichtlichen Freiräume; eigenverantwortliche Auswahl von Unterrichtsbehelfen wie Schulbücher, Unterrichtsmittel ua.; Vorrang eigener Unterrichts- und Methodenkonzeptionen gegenüber angebotener Hilfen, wie Lehrerhandbücher, regionale Jahresplanungen, buchbezogener Planungen ua. Begründung und Legitimierung des eigenen Unterrichts; Evaluierung des Unterrichts, Unterrichtsanalysen.

Schulorganisation und Schulentwicklung:

Fragen der Schulorganisation und -reform, insbesondere des österreichischen Schulwesens im internationalen Vergleich; die besondere Situation der wenig gegliederten Grundschule; Entwicklung von innovativen Unterrichtsstrategien.

Kooperation:

Koordination von Planungsaufgaben bei Teamplanungen; Zusammenwirken bei fachübergreifenden Planungen; Kooperation mit den Eltern bei unterrichtlichen Aufgaben.

Persönlichkeitsbildung:

Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses; Bereitschaft zur permanenten Selbstbildung.

Literaturverarbeitung:

Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichtspraxis.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102330

Alte Dokumentnummer

N6198616708S