Rechtstracker.at

Anl. 1/13

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1309.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 13

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie:

Abriß der psychosozialen Entwicklung in entsprechenden Längs- und Querschnitten; Auswirkung der verschiedenen Lebensabschnitte für Erziehung und Unterricht; spezifische Beiträge der Entwicklungspsychologie zur Optimierung der Erziehungs- und Unterrichtskompetenz des Lehrers.

Persönlichkeitspsychologie:

Verbale und nonverbale Ausdrucksformen im sozialen Geschehen;

Erziehung und Unterricht als kommunikativ-psychologische Phänomene;

Grundlagen und Modelle der Kommunikation und ihre Anwendung in verschiedenen Sozialformen des Unterrichts sowie in Konflikt- und Beratungssituationen; Ergebnisse der Berufsfeldforschung und ihre Bedeutung für Erziehung, Bildung und Unterricht.

Erziehungspsychologie:

Methoden zur Analyse pädagogischer Situationen; psychologische Handlungskonzepte zur Veränderung von Lehrer- und Schülerverhalten; Zusammenhang und Wechselbeziehung zwischen Erzieher- und Schülerverhalten; Bedingungsfaktoren für förderliches Unterrichts- und Erziehungsklima; psychologische Voraussetzungen für integrative Erziehungsarbeit in Schule und Elternhaus.

Lern- und Unterrichtspsychologie:

Individuelle, prozessuale und sozialpsychologische Bedingungen schulischen Lernens; Modelle der Lernmotivation und Konzepte ihrer Förderung; Angst und Streß in der Schule; Lernmodelle als Grundlage von Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung; kognitive und nichtkognitive Bedingungsvariablen des Lernens; lernpsychologisch begründete Regeln zur Optimierung des Lernens und des Behaltens; Möglichkeiten der Behandlung von Lernschwächen, Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten.

Diagnostische Psychologie:

Verhaltensbeobachtung, Verhaltensbeschreibung und Lerndiagnostik; schulbezogene Tests: testtheoretische Grundlagen, Arten und Einsatzmöglichkeiten.

Literaturstudium:

Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur als Voraussetzung selbständiger Fortbildung; Befähigung zu selbständiger Übertragung psychologischer Erkenntnisse in der Unterrichts- und Erziehungspraxis.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102331

Alte Dokumentnummer

N6198616709S