Rechtstracker.at

Anl. 1/15

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1509.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 15

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

ALLGEMEINE SONDERPÄDAGOGIK

(für das Lehramt an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen)

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die gravierendsten Behinderungsarten (Blindheit, Taubheit, schwere Körperbehinderung, geistige Behinderung) und die häufigsten Beeinträchtigungsarten (Lern- und Verhaltensstörungen, sowie Sprachstörungen) kennen und hinsichtlich ihrer Einstellung Behinderten gegenüber sensibilisiert werden. Sie sollen Vor- und Nachteile eines integrativen und separierenden Unterrichts kennen. Zu außerschulischen Hilfen und speziellen Einrichtungen, insbesondere über das Sonderschulwesen, soll ein Überblick vermittelt werden, der es dem späteren Lehrer ermöglicht, diese Institutionen in Anspruch nehmen zu können. Er sollte fähig sein, mit Eltern behinderter Kinder Erstberatungen durchzuführen, und befähigt werden, in vertretbaren Fällen behinderte Schüler zu unterrichten.

Der Studierende soll Ansatzpunkte zur Thematik Behinderung im Unterricht der Pflichtschule kennenlernen, um fachgerecht informieren und zu sozialer und vorurteilsfreier Einstellung erziehen zu können.

Lehrstoff:

Syndrome der gravierendsten Behinderungsarten; Institutionen, die schwer behinderte Kinder therapeutisch betreuen; Überblick über das österreichische Sonderschulsystem; Syndrome der Lern- und Verhaltensstörungen, Möglichkeiten von Diagnose und Prognose; Hilfen für Schüler mit Lern- und Verhaltensstörungen im Regelschulbereich (Förderunterricht, Gruppenunterricht, Hilfen von seiten des Sprachheillehrers); spezifische Förderung von Kindern mit Teilleistungsschwächen (insbesondere bei Legasthenie); Möglichkeiten und Grenzen der Förderung sinnes- und körperbehinderter Schüler in der Regelschule; Vor- und Nachteile des integrativen Unterrichts anhand von Modellen; die Aufnahme in die Sonderschule; Techniken der Gesprächsführung bei der Elternberatung; Techniken zur Überprüfung der eigenen Einstellung und der eigenen Leistungsmöglichkeiten; gesellschaftliche Bedingungen von Behinderungen; Abriß wichtiger Sozial- und Behindertengesetze (Nachschlagmöglichkeiten); Behinderung als Unterrichtsthema des Regelschulunterrichts (Formen der Sensibilisierung von Schülern); Hospitationen und Exkursionen an sonderpädagogischen Einrichtungen.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102333

Alte Dokumentnummer

N6198616711S