Rechtstracker.at

Anl. 1/16

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1609.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 16

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

BIOLOGISCHE GRUNDLAGEN DER ERZIEHUNG; SCHULHYGIENE

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verständnisses für die biophysiologischen und somatologischen Voraussetzungen als Basis der Entwicklungsprozesse in Kindheit und Jugend und des Erziehungsgeschehens sowie für die Belange der Gesunderhaltung des Schulkindes. An den Wechselwirkungen zwischen biologischen und kulturellen Gegebenheiten ist die Sonderstellung des Menschen aufzuzeigen. Die Bedeutung dieser biologischen Voraussetzungen im Hinblick auf Erziehung und Unterricht ist besonders hervorzuheben. Der Beitrag der Schule zur Schulgesundheitspflege und Gesundheitserziehung im Verantwortungsbereich des Lehrers ist darzustellen.

Lehrstoff:

Die körperliche Entwicklung des Menschen von der Keimentwicklung bis zur Lebensreife mit Betonung des Schulpflichtalters (in Abstimmung zur Entwicklungspsychologie); erbbiologische Fragen (Humangenetik) im Hinblick auf erzieherische Fragestellungen;

typische Schädigungen und Abnormitäten des Kindes und Jugendlichen;

Sinnesorgane und Nervensystem als Mittel der Auseinandersetzung mit der Umwelt und Umweltbewältigung; nervöse und humorale Regulation (in Abstimmung zur Psychologie); die biologische Sonderstellung des Menschen in phylo- und ontogenetischer Sicht.

Überblick über die Allgemein-, Sozial- und Psychohygiene.

Die häufigsten Kinder- und Jugendkrankheiten und ihre Beeinträchtigung des Schullebens; Infektionskrankheiten und Prophylaxe (Impfungen); schulärztlicher Dienst und schulärztliche Untersuchung; Epidemologie und Soziopathologie.

Grundsätze der Gesundheits- und Sexualerziehung.

Schulhygiene und Schulgesundheitspflege:

Hygienische Anforderungen an das Schulhaus und seine Einrichtungen; angewandte Hygiene im Schulalltag (Lüftung, Lichteinfall, Schulmahlzeiten, Eßhygiene, Bekleidung, Schulsport).

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102334

Alte Dokumentnummer

N6198616712S