Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/18Anlage eins /, 18
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
SCHWERPUNKTE AUS DEN HUMANWISSENSCHAFTEN
Besondere Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff:
Unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgaben der Humanwissenschaften hat die Auseinandersetzung mit den Fachkenntnissen, Denkstrukturen und Methoden zweier frei zu wählender Humanwissenschaften (mit Ausnahme von Allgemeine Sonderpädagogik, Biologische Grundlagen der Erziehung/Schulhygiene und Schulrecht) intensiver zu erfolgen. Dabei sind Aktualitätsbezüge, die Berufsnähe und fachübergreifende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Dokumentnummer
NOR12102336
Alte Dokumentnummer
N6198616714S