Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/22Anlage eins /, 22
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
MEDIENDIDAKTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Kenntnissen und Einstellungen, bezogen auf Informations- und Kommunikationssysteme; didaktische Kenntnisse hinsichtlich Funktion, Wirkung, Gestaltung und Einsatz von Medien; Analyse und Planung von Unterricht im Hinblick auf eine begründete Medienwahl; Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene; Methoden zur kritischen Mediennutzung.
Lehrstoff:
Medien in ihrem Einfluß auf Unterrichtsgestaltung und -verlauf;
Inhalts-, Methoden- und Beziehungsdimension in der unterrichtlichen Kommunikation; didaktische Planung des Medieneinsatzes im Unterricht;
mediendidaktische Konzeption; Kriterien für eine didaktische Analyse und Bewertung von Medien; Eröffnung neuer didaktischer Perspektiven durch technische Innovation im Medienbereich; Funktion und Wirkung von Massenmedien; Kommunikationsverhältnisse und -bedingungen im Rahmen der Massenkommunikation; Analyse und Bewertung der Massenmedien und des subjektiven Kommunikationsverhaltens; Formen und Methoden der Medienerziehung; Anregungen und Möglichkeiten kritischer Mediennutzung.