Rechtstracker.at

Anl. 1/24

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2409.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 24

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

EINFÜHRUNG IN DIE ERWACHSENENBILDUNG UND IN DIE

AUSSERSCHULISCHE JUGENDERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in das Wesen, die Aufgaben und Ziele der Erwachsenenbildung und in die Darstellung ihrer spezifischen Formen und Einrichtungen.

Lehrstoff:

Beziehung zwischen Schule und Erwachsenenbildung und die Notwendigkeit ständiger Weiterbildung:

Elternarbeit als Bildungsauftrag des Lehrers; die Schule in ihrer Doppelfunktion von Grundausbildung und Motivation zu ständiger Weiterbildung; Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens.

Erwachsenengemäßes Lernen, Ziele, Inhalte, Methoden und Arbeitsformen:

Einsichten in das Lernen des Erwachsenen, seine spezifische Lebenssituation und Lernerfahrung im jeweiligen Lernfeld; Bildungsziele im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen des Erwachsenen; didaktische Modelle in der Erwachsenenbildung.

Der Lehrer als Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung:

Die Institutionen der Erwachsenenbildung und die gesetzlichen Grundlagen; Tätigkeiten des Lehrers als Referent und Mitarbeiter im konzeptiven, pädagogischen und organisatorischen Bereich der Erwachsenenbildung; Bildungsmanagement für die Bereiche Zielfindung, Marktforschung, Programmerstellung, Öffentlichkeitsarbeit, interne Organisation und Erfolgskontrolle.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102342

Alte Dokumentnummer

N6198616720S