Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/29Anlage eins /, 29
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen grundlegende Einblicke in neue Informationstechnologien gewinnen, mit ihnen umgehen sowie sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für den Unterricht in der jeweiligen Schultype erarbeiten.
Sie sollen auch den Menschen als informationsverarbeitendes System verstehen und lernen, die Gesetze der Informationsverarbeitung, die an technischen Systemen gewonnen wurden, in Planung und Organisation didaktischer Prozesse einzubeziehen.
Außerdem soll ein Überblick über mögliche Auswirkungen im gesellschaftlichen (politischen, wirtschaftlichen und kulturellen) und im pädagogischen Bereich gegeben werden.
Lehrstoff:
Information über Hardware (Ein- und Ausgabegeräte) und über
Vernetzung von Systemen. Grundlagen der Informationspsychologie:
objektive und subjektive Information; Grenzen der menschlichen Fähigkeit zur Informationsverarbeitung im didaktischen Prozeß, insbesondere beim Problemlösen; Arbeiten mit Anwendersoftware und Kriterien zur Auswahl von Lern-, Stück- und Förderprogrammen für die jeweilige Schulart; Überblick über neue Informationstechnologien und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, zB Probleme des Datenschutzes, Arbeitsplatzprobleme, sozialpsychologische Auswirkungen, Kommunikationsprobleme; Erstellen und Modifizieren einfacher Programme sowie Herstellen von Bezügen zum Unterricht in der Pflichtschule.