Kurztitel
Lehrpläne - Pädagogische Akademie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/32Anlage eins /, 32
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
2. Freigegenstände
2.1 Zusätzliche Fachgegenstände
RELIGION
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) (Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholische Religion
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Lehrveranstaltungen haben die inhaltlichen und didaktischen Kompetenzen für die Befähigung zur außerordentlichen Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen bzw. Sonderschulen, ergänzend zu den Inhalten des allgemeinen religionspädagogischen Studiums an Pädagogischen Akademien, zu vermitteln. Es sind in allen Ausbildungsgängen Veranstaltungen zum fachwissenschaftlichen und zum fachdidaktischen Bereich sowie zur schulpraktischen Ausbildung vorzusehen.
Lehrstoff:
Fachwissenschaftlicher Bereich:
Folgende Inhalte sind mit Rücksicht auf die zentralen Inhalte der Lehrpläne für den Religionsunterricht an den entsprechenden
Pflichtschultypen zu vermitteln:
Biblische Fragestellungen: geschichtlicher Überblick, Grundfragen der Bibelauslegung, biblische Theologie; biblische Urgeschichte, Vätergeschichten, prophetische Gestaltungen, Exodusmotiv u. a. m. Kindheitsgeschichte Jesu, Passion, Auferstehungsberichte, neutestamentliche Briefe, frühe Kirche u. a. m.
Dogmatische Fragestellungen: Fundamentaltheologische Grundfragen, Sprache und Entwicklung der Glaubenslehre; Offenbarung, Gottesfrage, Christusereignis, Kirche, Sakramente.
Liturgische Fragestellungen: Symbol- und Sakramentenverständnis, Aufbau und Feier der Eucharistie, Kirchenjahr.
Einführung in moraltheologische Probleme.
Zentrale kirchengeschichtliche Probleme.
Katechetische Fragestellungen: Begründung und Ziele des Religionsunterrichts, Religionsunterricht in Vergangenheit und Gegenwart, Gemeindekatechese, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.
Fachdidaktischer Bereich:
Es ist in das Konzept des röm.-kath. Religionsunterrichts in Österreich auf Grund der Lehrplanbestimmungen für die entsprechenden Pflichtschultypen einzuführen, wobei ua. folgende Inhalte bzw. Aspekte vorzusehen sind:
Auseinandersetzung mit konkreten didaktischen Konzepten.
Didaktiken einzelner Inhaltsbereiche des Religionsunterrichts (Bibeldidaktik, Moralpädagogik u. a. m.)
Der musische Bereich und seine Bedeutung für den Religionsunterricht (Musik, bildnerisches Gestalten u. a. m.)
Methodische Informationen und Übungen (Erzählen, Medieneinsatz, Tafelbild u. a. m.)
Einführung in das Berufsfeld des Religionslehrers (Berufsethos, Elternarbeit, religiöse Übungen und Veranstaltungen, kirchliche Aktivitäten u. a. m.)
Schulpraktische Ausbildung:
Der Studierende hat Lehrbesuche, Lehrübungen und Lehrbesprechungen im Gesamtausmaß von vier Semesterwochenstunden zu absolvieren. Nach Möglichkeit sollen darüber hinaus auch im Rahmen der Blockpraktika Lehrübungen im Religionsunterricht absolviert werden.