Rechtstracker.at

Anl. 1/32

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3209.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 32

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

2. Freigegenstände

2.1 Zusätzliche Fachgegenstände

RELIGION

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholische Religion

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Lehrveranstaltungen haben die inhaltlichen und didaktischen Kompetenzen für die Befähigung zur außerordentlichen Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen bzw. Sonderschulen, ergänzend zu den Inhalten des allgemeinen religionspädagogischen Studiums an Pädagogischen Akademien, zu vermitteln. Es sind in allen Ausbildungsgängen Veranstaltungen zum fachwissenschaftlichen und zum fachdidaktischen Bereich sowie zur schulpraktischen Ausbildung vorzusehen.

Lehrstoff:

Fachwissenschaftlicher Bereich:

Folgende Inhalte sind mit Rücksicht auf die zentralen Inhalte der Lehrpläne für den Religionsunterricht an den entsprechenden

Pflichtschultypen zu vermitteln:

  • Strichaufzählung
    Biblische Fragestellungen: geschichtlicher Überblick, Grundfragen der Bibelauslegung, biblische Theologie; biblische Urgeschichte, Vätergeschichten, prophetische Gestaltungen, Exodusmotiv u. a. m. Kindheitsgeschichte Jesu, Passion, Auferstehungsberichte, neutestamentliche Briefe, frühe Kirche u. a. m.
  • Strichaufzählung
    Dogmatische Fragestellungen: Fundamentaltheologische Grundfragen, Sprache und Entwicklung der Glaubenslehre; Offenbarung, Gottesfrage, Christusereignis, Kirche, Sakramente.
  • Strichaufzählung
    Liturgische Fragestellungen: Symbol- und Sakramentenverständnis, Aufbau und Feier der Eucharistie, Kirchenjahr.
  • Strichaufzählung
    Einführung in moraltheologische Probleme.
  • Strichaufzählung
    Zentrale kirchengeschichtliche Probleme.
  • Strichaufzählung
    Katechetische Fragestellungen: Begründung und Ziele des Religionsunterrichts, Religionsunterricht in Vergangenheit und Gegenwart, Gemeindekatechese, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.

Fachdidaktischer Bereich:

Es ist in das Konzept des röm.-kath. Religionsunterrichts in Österreich auf Grund der Lehrplanbestimmungen für die entsprechenden Pflichtschultypen einzuführen, wobei ua. folgende Inhalte bzw. Aspekte vorzusehen sind:

  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit konkreten didaktischen Konzepten.
  • Strichaufzählung
    Didaktiken einzelner Inhaltsbereiche des Religionsunterrichts (Bibeldidaktik, Moralpädagogik u. a. m.)
  • Strichaufzählung
    Der musische Bereich und seine Bedeutung für den Religionsunterricht (Musik, bildnerisches Gestalten u. a. m.)
  • Strichaufzählung
    Methodische Informationen und Übungen (Erzählen, Medieneinsatz, Tafelbild u. a. m.)
  • Strichaufzählung
    Einführung in das Berufsfeld des Religionslehrers (Berufsethos, Elternarbeit, religiöse Übungen und Veranstaltungen, kirchliche Aktivitäten u. a. m.)

Schulpraktische Ausbildung:

Der Studierende hat Lehrbesuche, Lehrübungen und Lehrbesprechungen im Gesamtausmaß von vier Semesterwochenstunden zu absolvieren. Nach Möglichkeit sollen darüber hinaus auch im Rahmen der Blockpraktika Lehrübungen im Religionsunterricht absolviert werden.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102350

Alte Dokumentnummer

N6198616728S