Rechtstracker.at

Anl. 1/33

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3309.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 33

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

  1. Litera b
    Evangelische Religion

Bildungs- und Lehraufgabe:

Es sollen jene theoretischen Grundkenntnisse und praktischen Fähigkeiten vermittelt werden, welche eine über die allgemeine Bildungsaufgabe hinausgehende Vertiefung und zugleich Voraussetzung für die in der allgemeinen Bildungsaufgabe genannte besondere Befähigung darstellen. Es soll den Studierenden in Theorie und Praxis die Möglichkeit zu selbständiger Weiterarbeit gegeben und die Grundlage zur spezialisierten Weiterbildung gelegt werden.

Lehrstoff:

Thematische Schwerpunkte:

  • Strichaufzählung
    Einführung in das Alte und Neue Testament, die Methoden der Auslegung und der Vermittlung.
  • Strichaufzählung
    Biblische Texte und Geschichten im Blick auf ihre herkunftsmäßige Besonderheit und ihre Verwendung im Unterricht.
  • Strichaufzählung
    Die Erzählung und das Erzählen als Schwerpunkt religiöser Vermittlung.
  • Strichaufzählung
    Das profane und religiöse Jahr im Blick auf Feste und Feiern, Liturgie und Brauchtum in Theorie und Praxis.
  • Strichaufzählung
    Geschichte und Kirchengeschichte, Gesellschaftsformen und Konfessions- und Kirchenkunde unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
  • Strichaufzählung
    Der Katechismus und das Kirchengesangbuch als besonderer evangelischer Beitrag zum Unterrichten.
  • Strichaufzählung
    Didaktik und Methodik des Evangelischen Religionsunterrichtes, seine Lehr- und Arbeitsbehelfe und die Medien.
  • Strichaufzählung
    Lehrplan, Lehrstoffverteilungsplan und Unterrichtsplanung.
  • Strichaufzählung
    Unterrichtseinheiten, Lehrbesuche, Lehrübungen und Unterrichtsanalysen (Lehrbesprechungen).
  • Strichaufzählung
    Die gesetzlichen Grundlagen aus staatlicher und kirchlicher Sicht für Schüler, Schule und Lehrer.
  • Strichaufzählung
    Einführung in die Fachliteratur: Benützung und Bearbeitung im Blick auf die selbständige fachliche Weiterbildung.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102351

Alte Dokumentnummer

N6198616729S