Rechtstracker.at

Anl. 1/36

Fassungen
09.09.1985 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3609.09.198527.11.2001 BGBl. Nr. 17/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Pädagogische Akademie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 36

Inkrafttretensdatum

09.09.1985BGBl. Nr. 17/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbauend auf der Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes „Informatik'' sollen die Studierenden den gegenwärtigen Stand der Informatik, insbesondere ihre Denk- und Arbeitsweisen, die vielfältigen Möglichkeiten ihrer Anwendung und die Perspektiven künftiger Entwicklung kennen.

Sie sollen befähigt werden, einfache Probleme so zu analysieren und darzustellen, daß sie in eine Programmiersprache umgesetzt werden können. Weiters sollen sie die Kodierung in einer problemorientierten Sprache durchführen und diese testen können. Die Studierenden sollen eine gewisse Fertigkeit im Umgang mit jener Hardware und Anwendersoftware erlangen, die auf den Arbeitsplatz des Lehrers der Zukunft vorbereitet.

Insgesamt sollen die Studierenden befähigt werden, in ihrem Unterricht auf die jeweilige gesellschaftliche Situation im Umgang mit und beim Einsatz von Informationstechniken und entsprechenden Medien kritisch Bezug zu nehmen.

Lehrstoff:

Einführung in die Informatik:

Historische Entwicklung; Grundlegendes über Hardware; Bedeutung der Informatik; Einsatzmöglichkeiten des Computers in Verwaltung, Industrie, Medizin, Wissenschaft und Forschung, als Unterrichtsmedium, im Freizeitbereich; Grundlegendes über Programmiersprachen; Datenschutz; Datenmißbrauch; Verfahren zur Problemlösung: von der Analyse zur Bewältigung, Flußdiagramm, Algorithmen.

Problemorientierte Programmiersprache:

Grundzüge einer problemorientierten Programmsprache; Programmstrukturen; Datenstrukturen.

Praktikum:

Verarbeitung und Vertiefung der genannten Inhalte.

Schaltwerke:

Zahlendarstellungen; Schaltnetze; Addierwerke.

Humanwissenschaftliche Aspekte der Informatik:

Auswirkungen der Informatik auf die Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft (Wandel sozialer Beziehungen, Freizeitprobleme, neue Wertverständnisse, Veränderungen in Berufsstruktur und Qualifikation, neue Arbeitsformen ua.).

Fachdidaktik:

Förderung des logischen Denkens; Schulung der Fertigkeiten im Umgang mit Hardware und Software; Entwicklung der Fähigkeiten zum Lösen von praktischen, auch alltäglichen Problemen; Förderung kreativen Handelns am Computer; Möglichkeiten für die altersadäquate Weitergabe von Fachwissen aus Informatik.

Gesetzesnummer

10008602

Dokumentnummer

NOR12102354

Alte Dokumentnummer

N6198616732S